Ein Rechtsanwalt befährt bei Rot mit seinem Auto teilweise einen Fußgängerüberweg – und kommt mit einem blauen Auge davon! Das Amtsgericht Büdingen verhängt lediglich eine Geldbuße von 90 Euro, da keine Fußgänger gefährdet waren und der Anwalt den Bereich gut einsehen konnte. Ein Fahrverbot bleibt ihm erspart, da es sich um einen atypischen Rotlichtverstoß handelte.
➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 60 OWi 901 Js 16834/22 | | Hilfe anfordern
✔ Der Fall: Kurz und knapp
- Der Betroffene fuhr trotz Rotlicht in den Kreuzungsbereich ein.
- Der Betroffene wurde zu einer Geldstrafe von 90 Euro verurteilt.
- Das Gericht entschied, kein Fahrverbot zu verhängen.
- Der Betroffene hat keine Vorstrafen im Fahreignungsregister.
- Der Betroffene ist Rechtsanwalt und die Missachtung des Rotlichts erfolgte fahrlässig.
- Am Vorfall waren Polizeibeamte beteiligt, die den Verstoß beobachteten.
- Das Gericht berücksichtigte die Umstände des Verstoßes und sah von einem Fahrverbot ab.
- Die Entscheidung basiert auf den besonderen Umständen und dem bisherigen Verhalten des Betroffenen.
- Die Auswirkungen zeigen, dass unter bestimmten Bedingungen ein Fahrverbot vermieden werden kann.
- Diese Entscheidung kann als Präzedenzfall für ähnliche Fälle dienen, in denen mildernde Umstände vorliegen.
Anwalt mit Rotlichtvergehen: Kein Fahrverbot trotz Fußgängerüberwegbefahrung
Verkehrsverstöße sind ein wichtiges Thema, das sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Rechte und Pflichten der Autofahrer betrifft. Ein besonderer Fall ist der sogenannte „atypische Rotlichtverstoß“, bei dem Autofahrer trotz Rotlicht noch in den Kreuzungsbereich einfahren. Hierbei stellt sich die Frage, ob in solchen Fällen ein Fahrverbot verhängt werden muss oder ob unter bestimmten Umständen davon abgesehen werden kann. Diese Entscheidung hat nicht nur rechtliche, sondern auch praktische Konsequenzen für die Betroffenen. Es ist daher wichtig, die geltenden Bestimmungen und die Umstände, unter denen ein Fahrverbot verhängt oder ausgesetzt werden kann, genauer zu betrachten. Im Folgenden wird ein konkreter Fall eines atypischen Rotlichtverstoßes vorgestellt und analysiert, um die rechtlichen Hintergründe und Entscheidungskriterien näher zu beleuchten.
Rotlichtverstoß? Wir kennen den Weg durch den Paragrafendschungel.
Ein Rotlichtverstoß kann schnell zu einem Fahrverbot führen. Doch jeder Fall ist anders, wie das Urteil des Amtsgerichts Büdingen zeigt. Die Kanzlei Kotz kennt die Feinheiten des Verkehrsrechts und setzt sich für Ihre Rechte ein. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Möglichkeiten ausloten. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und sichern Sie sich juristische Klarheit. Ersteinschätzung anfordern
✔ Der Fall vor dem Amtsgericht Büdingen
Rotlichtverstoß mit Teilbefahren des Fußgängerschutzbereichs – Gericht sieht von Fahrverbot ab
Der Betroffene, ein 53-jähriger Rechtsanwalt, fuhr am 10.03.20.. gegen 7:26 Uhr mit seinem PKW von seiner Wohnung in der … in … los. An der Kreuzung zur … Straße, an der sich eine für beide Richtungen rot zeigende Fußgängerampel befindet, wollte er nach links abbiegen. Zu diesem Zeitpunkt standen bereits mehrere Fahrzeuge vorschriftsmäßig an den Haltelinien. Der Betroffene nutzte die Rotphase, um in die vorfahrtsberechtigte … Straße einzufahren, da es aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens zu dieser Zeit grundsätzlich problematisch ist, von der … kommend in die … Straße einzubiegen….