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Erbscheinverfahren – Entzug der Vertretungsmacht für eine 14-Jährige

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Nach dem Tod der Mutter entbrennt ein Erbstreit zwischen Vater und 14-jähriger Tochter, bei dem das Oberlandesgericht Brandenburg dem Vater die Vertretungsmacht entzieht. Der Vorwurf: Der Vater verfolge im Erbscheinsverfahren nur seine eigenen Interessen und könne die Belange seiner Tochter nicht ausreichend berücksichtigen. Ein Ergänzungspfleger soll nun die Interessen des Mädchens wahren und für ein faires Verfahren sorgen.


➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 WF 53/22 | | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

  • Es geht um den Entzug der Vertretungsmacht für einen Vater im Erbscheinverfahren für seine 14-jährige Tochter.
  • Der Vater wollte seine Alleinerbenstellung nach dem Tod der Ehefrau und Mutter der Tochter durchsetzen.
  • Es gab ein umfangreiches, gemeinschaftliches Testament der Eltern.
  • Das Gericht hat dem Vater die Vertretungsmacht entzogen und einen Ergänzungspfleger bestellt.
  • Diese Entscheidung wurde getroffen, weil der Vater möglicherweise nicht die Interessen der Tochter gewahrt hätte.
  • Der Ergänzungspfleger ist ein Rechtsanwalt, der nun die Tochter im Erbscheinverfahren vertritt.
  • Das Gericht stellte klar, dass der Vater die Kosten des Verfahrens tragen muss.
  • Ziel war der Schutz und die korrekte Vertretung der Rechte der minderjährigen Tochter im Erbscheinverfahren.

14-Jährige im Erbstreit: Gericht entzieht Vater Vertretungsmacht

Das Erbscheinverfahren ist ein wichtiger rechtlicher Prozess, der auftritt, wenn eine Person verstirbt und Vermögenswerte hinterlässt. In solch einer Situation muss geklärt werden, wer die Erben sind und wer berechtigt ist, die Hinterlassenschaft zu verwalten. Oft ist dies nicht einfach, da es Konflikte und Unklarheiten geben kann. Ein besonderer Fall tritt ein, wenn minderjährige Erben beteiligt sind. Dann müssen zusätzliche Regeln beachtet werden, um die Interessen der Minderjährigen zu schützen. Das Gericht muss sicherstellen, dass die Vertretung der Minderjährigen korrekt erfolgt und ihre Rechte gewahrt bleiben. In einem solchen Fall, in dem eine 14-Jährige betroffen ist, wird im Folgenden ein konkretes Gerichtsurteil näher beleuchtet. Dieses Urteil zeigt, wie das Gericht in einer solch komplexen Situation entschieden hat und welche Überlegungen dabei eine Rolle spielten. Rechtsklarheit im Erbrecht: Wir unterstützen Sie Die Komplexität eines Erbscheinsverfahrens, insbesondere wenn minderjährige Erben involviert sind, kann überwältigend sein. Kanzlei Kotz versteht die emotionalen und rechtlichen Herausforderungen, die solche Situationen mit sich bringen. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Erbrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen zu schützen und für Klarheit zu sorgen. Nehmen Sie noch heute unverbindlich Kontakt mit uns auf und lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation finden. Kontakt

✔ Der Fall vor dem Oberlandesgericht Brandenburg


Entzug der Vertretungsmacht für 14-Jährige im Erbscheinsverfahren nach dem Tod der Mutter

In diesem Fall geht es um ein Erbscheinsverfahren nach dem Tod der Mutter einer 14-jährigen Tochter. Der Vater, der das alleinige Sorgerecht für die Tochter hat, beantragte einen Erbschein, der ihn als Alleinerben ausweisen sollte. Die verstorbene Mutter und der Vater hatten zu Lebzeiten ein gemeinschaftliches Testament errichtet. Darin setzten sie sich gegenseitig zu Vollerben ein und trafen umfangreiche weitere Regelungen wie Vermächtnisse für die gemeinsamen Kinder in Höhe von je 800.000 Euro….


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