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Bestattungs-Vorsorgevertrag – Vermögensbetreuungspflicht des Bestattungsunternehmers

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Bestattungsvorsorge im Insolvenzfall: Eine Frau verklagt ein Bestattungsunternehmen wegen des Verlusts ihrer eingezahlten Vorsorgegelder. Doch das Gericht weist ihre Klage ab, da es keine Anhaltspunkte für eine vorsätzliche unerlaubte Handlung des Bestatters erkennt. Die eingezahlten Gelder unterliegen somit dem Insolvenzrisiko.


➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 32 C 50/21 | | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

  • Die Klägerin wollte gerichtlich feststellen lassen, dass eine Forderung gegen die Beklagte auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruhe.
  • Die Beklagte führt ein Bestattungsunternehmen und hatte einen Bestattungs-Vorsorgevertrag mit der Klägerin abgeschlossen.
  • Der Vertrag beinhaltete, dass das Bestattungsunternehmen im Todesfall der Klägerin alle Bestattungsaufgaben übernehmen solle.
  • Die Hauptfrage war, ob die Beklagte ihre Pflicht zur treuhänderischen Verwaltung der für die Bestattung vorgesehenen Gelder verletzt habe.
  • Das Gericht entschied, dass die Klage der Klägerin abgewiesen wird.
  • Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
  • Das Urteil bedeutete, dass die Beklagte ihre treuhänderischen Pflichten korrekt erfüllt hatte.
  • Das Gericht entschied so, weil keine ausreichenden Beweise für eine vorsätzliche, unerlaubte Handlung der Beklagten vorlagen.
  • Die Entscheidung stärkt das Vertrauen in Bestattungs-Vorsorgeverträge und klärt die Pflichten von Bestattungsunternehmen bezüglich der Verwaltung von Vorsorgegeldern.
  • Hinterbliebene und Vorsorgende können sich darauf verlassen, dass bestehende vertragliche Regelungen, bei ordnungsgemäßer Verwaltung, rechtlich geschützt sind.

Bestattungsvorsorge im Insolvenzfall: Gericht sieht keine Vermögensbetreuungspflicht des Bestatters

Bestattungsvorsorge ist ein komplexes und sensibles Thema, das viele Menschen betrifft. Ein Bestattungs-Vorsorgevertrag kann eine wichtige Rolle dabei spielen, die Hinterbliebenen in einer schwierigen Zeit zu entlasten. Der Bestattungsunternehmer, der mit der Durchführung dieser Verträge betraut ist, trägt dabei eine besondere Verantwortung. Er muss sicherstellen, dass die Ersparnisse der Kunden sicher verwaltet und im Todesfall ordnungsgemäß verwendet werden. Dieses Thema wirft juristische Fragen auf, die es genauer zu betrachten gilt. Im Folgenden wird ein aktuelles Gerichtsurteil dazu analysiert und erläutert, welche Pflichten Bestattungsunternehmer in diesem Zusammenhang haben. Ihr Bestattungsvorsorgevertrag und Ihre Rechte: Wir helfen Ihnen! Der Verlust der Bestattungsvorsorge durch Insolvenz eines Bestattungsunternehmens ist eine belastende Situation. Wir von der Kanzlei Kotz verstehen Ihre Sorgen und Unsicherheiten. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Vertrags- und Insolvenzrecht stehen wir Ihnen zur Seite und setzen uns für Ihre Interessen ein. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Möglichkeiten besprechen. Ersteinschätzung anfordern

✔ Der Fall vor dem Amtsgericht Hameln


Gericht weist Klage auf Feststellung einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung durch Bestattungsunternehmer ab

Das Amtsgericht Hameln hat die Klage einer Frau abgewiesen, die von einem Bestattungsunternehmer die Feststellung verlangte, dass eine zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruhe….


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