Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Bauvertrag – Hemmung der Verjährung der Mängelrechte des Bestellers

Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de

Jahrelanger Streit um mangelhafte Wärmepumpe eskaliert: Hausbesitzer scheitert mit Klage auf Kostenerstattung nach Austausch der Anlage. Gericht bestätigt Verjährung der Gewährleistungsansprüche, da Mangel zu spät gerügt wurde. Rechtsstreit offenbart Tücken bei der Mängelrüge im Bauvertrag.


➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 U 229/21 | | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

  • Das Urteil behandelt einen Rechtsstreit um Mängelansprüche bei der Installation einer Heizungsanlage.
  • Der Kläger beauftragte die Beklagte mit der Installation, aber nach einigen Jahren traten Mängel auf und es kam zu einem Rechtsstreit zur Verjährung dieser Mängelansprüche.
  • Die Schwierigkeit lag darin, festzustellen, ob die Verjährungsfrist für die geltend gemachten Mängelansprüche gehemmt wurde.
  • Das Oberlandesgericht Saarbrücken wies die Berufung des Klägers zurück und bestätigte damit das vorhergehende Urteil.
  • Das Gericht entschied, dass die Verjährung der Mängelansprüche nicht gehemmt wurde und der Kläger seine Ansprüche nicht mehr geltend machen kann.
  • Grund für die Entscheidung war, dass die Voraussetzungen für eine Hemmung der Verjährung nicht erfüllt waren.
  • Das Urteil stellt klar, dass Auftraggeber sorgfältig dokumentieren müssen, wann Mängel auftreten und wie sie diese verfolgen, um Verjährung zu vermeiden.
  • Die Auswirkungen sind, dass Auftraggeber nun ein höheres Risiko tragen, dass ihre Mängelansprüche verjähren, wenn sie nicht rechtzeitig und korrekt Maßnahmen ergreifen.

Verspätete Mängelrüge lässt Ansprüche des Bauherrn verjähren

Bauprojekte können in der Regel eine komplexe Angelegenheit sein. Oft treten nach der Fertigstellung Mängel auf, für die der Auftragnehmer verantwortlich gemacht werden kann. In solchen Fällen stellt sich die Frage, wie lange der Auftraggeber seine Mängelrechte geltend machen kann. Das Gesetz sieht hier eine Verjährungsfrist vor, die jedoch unter bestimmten Umständen gehemmt werden kann. Diese Hemmung der Verjährung ist ein entscheidender Punkt, um die Rechte des Auftraggebers zu wahren. Sie bewirkt, dass die Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen nicht abläuft, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In der Rechtspraxis gibt es hierzu einige interessante Urteile, die wir im Folgenden näher beleuchten werden. Ihr gutes Recht bei Baumängeln: Wir setzen uns für Sie ein Baumängel und Verjährungsfristen sind ein komplexes und oft nervenaufreibendes Thema. Die Kanzlei Kotz steht Ihnen mit jahrelanger Erfahrung und Expertise im Baurecht zur Seite. Wir verstehen Ihre Sorgen und setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Zögern Sie nicht und nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihre individuelle Situation. Ihre Rechte sind uns wichtig – jetzt Kontakt aufnehmen! Ersteinschätzung anfordern

✔ Der Fall vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken


Hemmung der Gewährleistungsfrist durch Mängelrüge verfehlt

Der Kläger beauftragte die Beklagte im Jahr 2007 mit der Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe in seinem Wohnhaus. Nach Abschluss der Arbeiten im Jahr 2010 rügte der Kläger Mängel der Anlage. In einem daraufhin geführten Rechtsstreit einigten sich die Parteien in einem Vergleich vom 31. Mai 2011 auf eine Restgewährleistungsfrist von drei Jahren ab Vergleichsschluss. Der Kläger beauftragte ein Gutachten, das am 21. August 2012 vorlag und weitere Mängel auflistete….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv