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Versorgungsausgleich – Ausschluss durch wirksamen Ehevertrag

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Ehevertrag gilt trotz Gewaltvorwürfen: Frau geht leer aus! Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem brisanten Scheidungsfall entschieden, dass ein Ehevertrag auch dann Bestand hat, wenn die Ehefrau Gewalt und Drohungen durch den Ehemann behauptet. In diesem Fall hatte die Frau aufgrund des Ehevertrags keinen Anspruch auf Versorgungsausgleich, obwohl sie jahrelang nicht berufstätig war. Ein wegweisendes Urteil, das die Hürden für die Sittenwidrigkeit von Eheverträgen höher legt.


➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 UF 170/20 | | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

  • Das Gericht hatte über die Wirksamkeit eines Ehevertrags zu entscheiden, der den Versorgungsausgleich ausschließt.
  • Beide Ehepartner hatten einen umfassenden Ehevertrag abgeschlossen, der spezifische Regelungen zur Altersvorsorge beinhaltete.
  • Die Ehefrau argumentierte, dass der Vertrag aufgrund ungleicher Verhandlungsmacht und fehlender Aufklärung unwirksam sei.
  • Das Gericht stellte fest, dass der notarielle Ehevertrag formell korrekt abgeschlossen wurde und keine Anzeichen unzulässiger Benachteiligung vorlagen.
  • Es wurde entschieden, dass der Versorgungsausgleich ausgeschlossen bleibt, da der Ehevertrag als wirksam anerkannt wurde.
  • Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs führte dazu, dass jeder Ehepartner seine eigenen Rentenansprüche behielt.
  • Die Entscheidung betont die Bedeutung eines ordnungsgemäß notariell beurkundeten Ehevertrags bei Regelungen zur Altersvorsorge.
  • Das Urteil verdeutlicht, dass gut formulierte und freiwillig unterschriebene Eheverträge im Versorgungsausgleich Bestand haben können.
  • Betroffene sollten sich über ihre Rechte beim Abschließen eines Ehevertrags klar sein und juristischen Rat einholen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Ehevertrag verhindert Versorgungsausgleich bei Scheidung

Der Versorgungsausgleich ist ein wichtiges Rechtsinstitut, das bei einer Scheidung zum Tragen kommt. Es soll sicherstellen, dass beide Ehepartner fair an der während der Ehe erworbenen Altersvorsorge beteiligt werden. In der Regel erfolgt eine Teilung der Rentenansprüche. Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen der Versorgungsausgleich ausgeschlossen sein kann – etwa durch einen wirksamen Ehevertrag. Dieser ermöglicht es den Partnern, individuell Regelungen zur Altersvorsorge zu treffen und den gesetzlichen Versorgungsausgleich auszuschließen. Wie genau das funktioniert und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erklärt der folgende Beitrag anhand eines konkreten Gerichtsurteils. Ihr Recht auf Versorgungsausgleich: Wir setzen uns für Sie ein Die Komplexität des Versorgungsausgleichs und die rechtlichen Hürden im Ehevertragsrecht können überwältigend sein. Die Kanzlei Kotz steht Ihnen mit jahrelanger Erfahrung und tiefgreifendem Fachwissen zur Seite. Wir verstehen die emotionalen und finanziellen Herausforderungen, die mit solchen Situationen verbunden sind. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, um Ihre individuellen Rechte und Handlungsoptionen zu besprechen. Ihr erster Schritt zu einer fairen Lösung beginnt mit einem Anruf bei der Kanzlei Kotz. Ersteinschätzung anfordern

✔ Der Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main


Ehevertrag schließt Versorgungsausgleich wirksam aus

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem Beschluss vom 21.10.2022 entschieden, dass der in einem notariellen Ehevertrag vereinbarte Ausschluss des Versorgungsausgleichs wirksam ist….


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