Ein Autofahrer rast mit 31 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit durch eine Ortschaft. Doch ein Fahrverbot und eine Geldbuße von 500 DM entgehen ihm aufgrund eines Formfehlers der Behörden. Der Fall landet vor Gericht, wo die Verjährungsfrist zum entscheidenden Faktor wird. Am Ende trägt der Staat die Kosten des Verfahrens.
➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Ss 163/98 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Hilfe anfordern
✔ Der Fall: Kurz und knapp
- Der Fall bezieht sich auf den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch den Betroffenen.
- Ein Bußgeldbescheid wurde gegen den Betroffenen erlassen, der jedoch zu spät zugestellt wurde.
- Das Amtsgericht sprach den Betroffenen ursprünglich aus tatsächlichen Gründen frei.
- Die Staatsanwaltschaft legte Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts ein.
- Die Verjährungsfrist von drei Monaten gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG) war zum Zeitpunkt der Zustellung des Bußgeldbescheids bereits abgelaufen.
- Das Gericht entschied, dass das Verfahren eingestellt wird und die Staatskasse die Kosten und notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt.
- Die verspätete Zustellung des Bußgeldbescheids führte zur Verjährung der Ordnungswidrigkeit.
- Durch die eingetretene Verjährung konnte die Sache nicht weiter verfolgt werden.
- Dies verdeutlicht die Wichtigkeit der rechtzeitigen Zustellung von Bußgeldbescheiden zur Wahrung der Verjährungsfristen.
Verkehrsverstoß verjährt trotz Bußgeld und Anklage
Juristische Fragen rund um Verjährung, Verfahrenseinstellung und Abwesenheit der Betroffenen können sehr komplex sein und sind oft nicht auf den ersten Blick verständlich. In solchen Fällen ist es wichtig, sich die rechtlichen Zusammenhänge genau anzuschauen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Das Thema der Verjährungsunterbrechung und vorläufigen Verfahrenseinstellung ist dabei von besonderer Bedeutung. Denn diese Konzepte spielen eine zentrale Rolle, wenn Straftaten zur Anzeige gebracht werden – sei es, weil Beweismittel auftauchen oder weil Beteiligte nach langer Zeit doch noch greifbar sind. In einem solchen Fall muss das Gericht sorgfältig prüfen, ob die Verjährung tatsächlich unterbrochen wurde und ob eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich ist. Um diese komplexen juristischen Zusammenhänge besser zu verstehen, werfen wir nun einen genaueren Blick auf einen konkreten Gerichtsfall, der diese Themen beleuchtet. Ihr Recht im Fokus: Verjährungsfristen sicher meistern Die Komplexität von Verjährungsfristen und Verfahrenseinstellungen kann überwältigend sein. Sie sind nicht allein. Die Kanzlei Kotz verfügt über umfassende Erfahrung im Umgang mit diesen rechtlichen Herausforderungen. Wir bieten Ihnen eine fundierte Analyse Ihrer individuellen Situation und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Strategie. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Ein unverbindlicher Austausch kann der erste Schritt zur Lösung Ihres rechtlichen Problems sein. Ersteinschätzung anfordern
✔ Der Fall vor dem OLG Karlsruhe
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung vorerst eingestellt
Der Betroffene war vorgeworfen worden, als Fahrer eines PKW in einer Ortschaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h überschritten zu haben. Das Landratsamt verhängte daraufhin per Bußgeldbescheid vom 19.08.1996 eine Geldbuße von 500 DM sowie ein einmonatiges Fahrverbot. In erster Instanz sprach das Amtsgericht den Betroffenen jedoch aus tatsächlichen Gründen frei….