Ein Autofahrer rast mit 31 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit durch eine Ortschaft. Doch ein Fahrverbot und eine Geldbuße von 500 DM entgehen ihm aufgrund eines Formfehlers der Behörden. Der Fall landet vor Gericht, wo die Verjährungsfrist zum entscheidenden Faktor wird. Am Ende trägt der Staat die Kosten des Verfahrens.
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✔ Der Fall: Kurz und knapp
Der Fall bezieht sich auf den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch den Betroffenen.
Ein Bußgeldbescheid wurde gegen den Betroffenen erlassen, der jedoch zu spät zugestellt wurde.
Das Amtsgericht sprach den Betroffenen ursprünglich aus tatsächlichen Gründen frei.
Die Staatsanwaltschaft legte Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts ein.
Die Verjährungsfrist von drei Monaten gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG) war zum Zeitpunkt der Zustellung des Bußgeldbescheids bereits abgelaufen.
Das Gericht entschied, dass das Verfahren eingestellt wird und die Staatskasse die Kosten und notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt.
Die verspätete Zustellung des Bußgeldbescheids führte zur Verjährung der Ordnungswidrigkeit.
Durch die eingetretene Verjährung konnte die Sache nicht weiter verfolgt werden.
Dies verdeutlicht die Wichtigkeit der rechtzeitigen Zustellung von Bußgeldbescheiden zur Wahrung der Verjährungsfristen.
Verkehrsverstoß verjährt trotz Bußgeld und Anklage
Juristische Fragen rund um Verjährung, Verfahrenseinstellung und Abwesenheit der Betroffenen können sehr komplex sein und sind oft nicht auf den ersten Blick verständlich. In solchen Fällen ist es wichtig, sich die rechtlichen Zusammenhänge genau anzuschauen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
Das Thema der Verjährungsunterbrechung und vorläufigen Verfahrenseinstellung ist dabei von besonderer Bedeutung. Denn diese Konzepte spielen eine zentrale Rolle, wenn Straftaten zur Anzeige gebracht werden – sei es, weil Beweismittel auftauchen oder weil Beteiligte nach langer Zeit doch noch gre[…]