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Reisekündigung nach Reiseantritt wegen mangelhafter Reiseleistungen –  Annahme Abhilfeangebot

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Vergessene Flugliste: Familie verklagt Reiseveranstalter und erhält anteilige Rückerstattung, nachdem sie am Flughafen zurückgelassen wurde. Gericht bestätigt: Auch bei nur einem Tag Reiseausfall können Urlauber Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude erhalten.


➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 2/24 O 13/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

  • Ein Reisender klagte wegen mangelhafter Reiseleistungen und verlangte eine Rückzahlung.
  • Die Kläger argumentierten, dass die Reise erhebliche Mängel aufwies und baten um eine angemessene Entschädigung.
  • Schwierigkeit lag darin, ob Reisende das Abhilfeangebot des Reiseveranstalters annehmen mussten, um ihre Rechte zu wahren.
  • Das Gericht entschied zugunsten der Reisenden und verurteilte den Reiseveranstalter zur Zahlung einer Entschädigung.
  • Entscheidungsgrund war, dass das angebotene Abhilfeangebot nicht angemessen war.
  • Auswirkung: Reisende können trotz Abhilfeangebot des Veranstalters Schadenersatzansprüche geltend machen, wenn das Angebot als unzureichend angesehen wird.
  • Zentrale Botschaft: Werden Reiseleistungen mangelhaft erbracht, muss das Abhilfeangebot angemessen sein; andernfalls bleiben Rechte auf Schadenersatz bestehen.
  • Wichtigkeit: Reisende sollten immer prüfen lassen, ob das Abhilfeangebot den Mangel wirklich behebt, bevor sie es akzeptieren.

Reiserückerstattung nach Buchungspanne: Familie erhält teilweise Reisepreis zurück

Wenn ein Reisevertrag mangelhaft erfüllt wird, haben Reisende eine ganze Reihe von Rechten. Dazu gehört nicht nur die Möglichkeit, die Reise zu kündigen, sondern auch verschiedene Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz. Allerdings ist die rechtliche Situation oft kompliziert und hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind dabei sowohl die Art und das Ausmaß der Mängel als auch das Verhalten des Reiseveranstalters bei der Abhilfe. Nur wenn dem Reisenden ein angemessenes Abhilfeangebot gemacht wird, kann eine nachträgliche Kündigung unter Umständen ausgeschlossen sein. In der Praxis führt diese Thematik häufig zu Rechtsstreitigkeiten, in denen die Gerichte die Balance zwischen den berechtigten Interessen von Reisenden und Reiseanbietern austarieren müssen. Im Folgenden soll ein aktuelles Gerichtsurteil zu eben dieser Problematik näher beleuchtet werden. Ihr Urlaubstraum wurde zum Albtraum? Wir helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen. Ein missglückter Urlaub ist ärgerlich genug. Lassen Sie sich nicht auch noch Ihre Rechte nehmen. Die Kanzlei Kotz ist spezialisiert auf Reiserecht und setzt sich für Ihre Ansprüche ein. Wir verstehen die Enttäuschung und den Ärger, den Sie empfinden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie wir Ihnen helfen können. Ihr Recht auf Entschädigung ist nur einen Anruf entfernt. Ersteinschätzung anfordern

✔ Der Fall vor dem Landgericht Frankfurt am Main


Reiseveranstalter wegen mangelhafter Reiseleistung zur anteiligen Rückzahlung des Reisepreises verurteilt

In einem aktuellen Fall wurde die Beklagte, ein Reiseveranstalter, vom Landgericht Frankfurt am Main dazu verurteilt, an die klagenden Reisenden aufgrund einer mangelhaften Reiseleistung einen Teil des gezahlten Reisepreises zurückzuzahlen. Konkret ging es um eine 12-tägige Pauschalreise einer dreiköpfigen Familie in die Dominikanische Republik zum Preis von 5.571 Euro….


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