✔ Kurz und knapp
Wer einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begeht, muss mit hohen Bußgeldern oder Punkten in Flensburg rechnen, die mittels eines Bußgeldbescheides verhängt werden.
Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Bescheids.
Bei unverschuldeter Fristversäumnis kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt werden. Dafür müssen die Gründe für die Versäumnis glaubhaft gemacht werden.
Die Verjährungsfristen für Verkehrsordnungswidrigkeiten betragen in der Regel drei Monate und können durch bestimmte Maßnahmen wie einen Anhörungsbogen unterbrochen werden.
Der Einspruch muss schriftlich bei der ausstellenden Behörde eingereicht werden, per Brief oder Fax. E-Mail genügt den Formvorschriften nicht.
Eine gute Begründung des Einspruchs erhöht die Erfolgsaussichten. Mögliche Gründe sind Messfehler, Verjährung oder falsche Angaben im Bußgeldbescheid.
Ein Einspruch ist nicht immer empfehlenswert. Die Erfolgsaussichten, mögliche Fehler im Bescheid und die Beweislage sollten sorgfältig abgewogen werden.
Mögliche Fehler im Bußgeldbescheid sind falsche Angaben zur Person, fehlerhafte Tatbeschreibungen, fehlende Beweismittel, eine unvollständige Rechtsbehelfsbelehrung, technische Mängel bei der Messung oder Formfehler.
Bei eindeutiger Beweislage, wie einem klaren Blitzerfoto, sind die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gering.
Wer im Straßenverkehr einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begeht, der muss mitunter mit hohen Bußgeldern oder auch Pun[…]