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Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Wann ausdrücklich nicht zu empfehlen?

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Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist nicht immer empfehlenswert. Die Erfolgsaussichten, mögliche Fehler im Bescheid und die Beweislage sollten sorgfältig abgewogen werden, bevor ein Einspruch eingelegt wird.

✔ Kurz und knapp


  • Wer einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begeht, muss mit hohen Bußgeldern oder Punkten in Flensburg rechnen, die mittels eines Bußgeldbescheides verhängt werden.
  • Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Bescheids.
  • Bei unverschuldeter Fristversäumnis kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt werden. Dafür müssen die Gründe für die Versäumnis glaubhaft gemacht werden.
  • Die Verjährungsfristen für Verkehrsordnungswidrigkeiten betragen in der Regel drei Monate und können durch bestimmte Maßnahmen wie einen Anhörungsbogen unterbrochen werden.
  • Der Einspruch muss schriftlich bei der ausstellenden Behörde eingereicht werden, per Brief oder Fax. E-Mail genügt den Formvorschriften nicht.
  • Eine gute Begründung des Einspruchs erhöht die Erfolgsaussichten. Mögliche Gründe sind Messfehler, Verjährung oder falsche Angaben im Bußgeldbescheid.
  • Ein Einspruch ist nicht immer empfehlenswert. Die Erfolgsaussichten, mögliche Fehler im Bescheid und die Beweislage sollten sorgfältig abgewogen werden.
  • Mögliche Fehler im Bußgeldbescheid sind falsche Angaben zur Person, fehlerhafte Tatbeschreibungen, fehlende Beweismittel, eine unvollständige Rechtsbehelfsbelehrung, technische Mängel bei der Messung oder Formfehler.
  • Bei eindeutiger Beweislage, wie einem klaren Blitzerfoto, sind die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gering.

Wer im Straßenverkehr einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begeht, der muss mitunter mit hohen Bußgeldern oder auch Punkten in Flensburg rechnen. Diese Sanktionen werden mittels eines Bußgeldbescheides verhängt, der natürlich von dem vermeintlichen Verkehrssünder nicht einfach so hingenommen werden muss. Die Frage, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid überhaupt lohnt, kann jedoch nicht pauschal beantwortet werden. Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sind von vielen Faktoren abhängig. Hier an dieser Stelle bieten wir die wichtigsten Informationen zu diesem Thema.

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Rechtliche Grundlagen und Fristen

Sowohl der Bußgeldbescheid als auch die Rechtsmittel, die gegen den Bescheid eingelegt werden können, basieren auf konkreten rechtlichen Grundlagen. Entscheidet sich der vermeintliche Verkehrssünder zu einem Rechtsmittel, so muss er zwingend die gesetzlichen Fristen sowie die Formvorschriften für den Einspruch kennen. Überdies ist auch eine Begründung des Einspruchs zwingend erforderlich.

Gesetzliche Fristen für den Einspruch

Gemäß § 67 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) kann eine betroffene Person binnen eines Zeitraums von zwei Wochen einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen….


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