Flugpassagiere klagen erfolgreich auf Ausgleichszahlung – doch wer trägt die Kosten des Verfahrens, wenn die Fluggesellschaft wechselt? Ein Gericht entschied nun, dass die Baumbach’sche Formel hier nicht greift und sorgt damit für Klarheit in der Kostenverteilung bei gewillkürtem Parteiwechsel.
➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 2/24 T 13/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Hilfe anfordern
✔ Der Fall: Kurz und knapp
- Die Klägerinnen verlangten eine Ausgleichsleistung wegen einer verzögerten Flugbeförderung.
- Sie klagten zunächst gegen die falsche Fluggesellschaft, die Beklagte zu 1.
- Nach einem Hinweis reichten sie die Klage gegen die tatsächlich verantwortliche Fluggesellschaft, die Beklagte zu 2., ein.
- Das Gericht musste entscheiden, ob der Parteiwechsel zulässig war.
- Die ursprüngliche Beklagte zu 1. forderte die Erstattung ihrer außergerichtlichen Kosten.
- Das Gericht entschied, dass die Klägerinnen die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. tragen müssen.
- Die Beklagte zu 2. musste die übrigen Kosten des Rechtsstreits und die des Beschwerdeverfahrens übernehmen.
- Das Gericht argumentierte, dass der Parteiwechsel notwendig war, der Klägerinnen aber die Folgen tragen müssen.
- Das Urteil zeigt, dass bei einem Parteiwechsel die Kostenverteilung komplex sein kann.
- Die finale Entscheidung bringt Klarheit zur richtigen Adressierung von Klagen und den damit verbundenen Kostenverteilungen.
Flugpassagiere erfolgreich: Wann bei Parteiwechsel die Baumbach-Formel greift
Gesetzliche Bestimmungen und Urteile bilden das Rückgrat unseres Rechtssystems. Dabei können scheinbar triviale Fälle oft komplexe juristische Hintergründe offenbaren. Ein gutes Beispiel hierfür ist die sogenannte Baumbach’sche Formel im Kontext des gewillkürten Parteiwechsels. Dieser rechtliche Begriff beschreibt den Wechsel einer Vertragspartei ohne Zustimmung der anderen Seite. Die Baumbach’sche Formel bietet hier eine wichtige Orientierung, indem sie die Voraussetzungen für einen solchen Parteiwechsel klärt. Im Detail geht es um die Frage, wann ein Vertragspartner berechtigt ist, ohne Einwilligung des anderen Partners seine Rolle in einem Vertragsverhältnis zu ändern. Dies kann in der Praxis in verschiedensten Kontexten relevant werden – vom Arbeitsrecht bis hin zu Geschäftsbeziehungen. Im Folgenden werden wir uns daher einem konkreten Gerichtsurteil widmen, das diese Thematik näher beleuchtet. Ihr Recht im Flugverkehr: Wir kennen uns aus Die Komplexität von Fluggastrechten und Kostenfragen kann überwältigend sein. Wenn Sie mit ähnlichen rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Flugbeförderungen konfrontiert sind, stehen wir Ihnen zur Seite. Die Kanzlei Kotz verfügt über umfassende Erfahrung im Reiserecht und kennt die Feinheiten der Rechtsprechung. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf und lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden. Ersteinschätzung anfordern
✔ Der Fall vor dem Landgericht Frankfurt
Gewillkürter Parteiwechsel auf Beklagtenseite – Baumbach’sche Formel nicht anwendbar
Der vorliegende Fall befasst sich mit einem gewillkürten Parteiwechsel auf Beklagtenseite und der Frage, ob in einem solchen Fall die sogenannte Baumbach’sche Formel bei der Kostenentscheidung Anwendung findet. Die Klägerinnen hatten eine Ausgleichsleistung wegen einer verzögerten Flugbeförderung geltend gemacht. Ursprünglich verklagten sie die frühere Beklagte zu 1. Nach einem Hinweis, dass die Beklagte zu 2….