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Rechtsanwälte Kotz GbR

Private Unfallversicherung – Ausschluss für Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen

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Tragischer Suizidversuch eines jungen Mannes wirft Fragen nach Versicherungsschutz auf: Mutter kämpft vergeblich um Leistungen aus privater Unfallversicherung, da psychische Erkrankung die freie Willensbestimmung ihres Sohnes beeinträchtigte.

➔ Zum vorliegenden Urteil Aktenzeichen: 12 U 175/23 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

Die Klägerin fordert Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung für ihren Sohn.
Der Vertrag enthält einen Ausschluss für Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, was die zentrale Streitfrage darstellt.
Die Schwierigkeit liegt in der Interpretation, ob die Geistes- oder Bewusstseinsstörung tatsächlich zur Unfallursache beitrug.
Das Landgericht und das Oberlandesgericht lehnten die Ansprüche der Klägerin ab.
Das Gericht entschied, dass der Unfall durch die Bewusstseinsstörung verursacht wurde, daher greift der Ausschluss.
Das Urteil begründet sich darauf, dass eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung einen direkten Einfluss auf das Unfallgeschehen hatte.
Die Klägerin muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen, und eine Revision wurde nicht zugelassen.
Diese Entscheidung zeigt die strikte Anwendung der Ausschlussklauseln in Versicherungsverträgen und betont die Bedeutung präziser Vertragsformulierungen.
Versicherungsnehmer sollten sich der spezifischen Bedingungen und Ausschlüsse ihrer Policen bewusst sein.


Psychische Erkrankung schließt Unfallversicherungsschutz aus – Tragischer Suizidversuch
Eine private Unfallversicherung kann ein wichtiger Schutz sein, wenn unerwartete Ereignisse eintreten. Jedoch gibt es oft Ausschlüsse, die im Vertrag festgelegt sind. Einer dieser Ausschlüsse betrifft Unfälle, die durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen verursacht werden. Solche Störungen können vielfältige Ursachen haben – von Krankheiten bis hin zu Medikamenteneinnahme. In solchen Fällen ist es für Versicherungsnehmer oft schwierig zu beurteilen, ob de[…]


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