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Bundestag beschließt Nachbesserung bei Kinderehen-Verbot

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Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen für verfassungswidrig erklärt, da es die Rechte von Minderjährigen unzureichend schützt und Nachbesserungen bis Mitte 2024 fordert.

✔ Kurz und knapp


  • Kinderehen: Stellen ein weltweites Problem dar, verletzen Menschenrechte und haben negative Auswirkungen auf Kinder, insbesondere Mädchen.
  • Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen (2017): Ziel war es, Kinderehen in Deutschland zu unterbinden und Minderjährige zu schützen.
  • Verfassungswidrigkeit: Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Gesetz 2023 für verfassungswidrig, da es keine Regelungen zu den Folgen der Unwirksamkeit von Ehen und Fortführungsmöglichkeiten nach Erreichen der Volljährigkeit enthielt.
  • Rechtliche Grundlagen: Die rechtliche Einordnung von Kinderehen basiert auf verschiedenen Gesetzen und internationalen Abkommen zum Schutz von Minderjährigen.
  • Historische Entwicklung: Das Gesetz wurde 2017 eingeführt, um auf die steigende Zahl minderjähriger Flüchtlinge zu reagieren, die bereits verheiratet nach Deutschland kamen.
  • Aktuelle Rechtslage: Ehen dürfen nur zwischen Volljährigen geschlossen werden. Im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen sind in Deutschland unwirksam oder können aufgehoben werden.
  • Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Das Gericht stellte die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes fest und forderte Nachbesserungen.
  • Hintergrund des Urteils: Ein Fall einer im Ausland geschlossenen Ehe führte zur Überprüfung des Gesetzes.
  • Kernpunkte des Urteils: Das Gesetz verletzt die Rechte von Minderjährigen und muss nachgebessert werden.
  • Gesetzliche Nachbesserungen: Das Gericht fordert Regelungen zu den Folgen der Unwirksamkeit von Ehen und Fortführungsmöglichkeiten.
  • Praktische Auswirkungen: Die Entscheidung hat Auswirkungen auf betroffene Minderjährige, ihre Familien und Behörden.
  • Handlungsempfehlungen: Betroffene sollten sich rechtlich beraten lassen und ihre Rechte kennen.

Kinderehen in Deutschland: Verfassungsgericht fordert Nachbesserungen im Gesetz

Kinderehen sind ein ernstes Problem, das weltweit Millionen von Kindern betrifft. Diese Praxis verletzt grundlegende Menschenrechte und hat tiefgreifende negative Auswirkungen auf die betroffenen Minderjährigen. In Deutschland wurde 2017 das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen eingeführt, um diese Praxis zu unterbinden und Minderjährige zu schützen. Trotz dieser Bemühungen hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2023 entschieden, dass das Gesetz in seiner aktuellen Form verfassungswidrig ist und Nachbesserungen erfordert. Kinderehen führen oft dazu, dass Kinder, insbesondere Mädchen, ihre Bildung abbrechen und in Abhängigkeit von ihren Ehemännern leben. Sie sind häufig Opfer von physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt. Die Gründe für Kinderehen sind vielfältig und umfassen Armut, mangelnde Bildung und tief verwurzelte kulturelle oder religiöse Bräuche. In vielen Fällen sehen Eltern in der Verheiratung ihrer Töchter eine Möglichkeit, ihre finanzielle Situation zu verbessern. Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Deutschland hat das Ziel, Minderjährige vor den negativen Folgen einer zu frühen Eheschließung zu schützen. Es legt fest, dass Ehen nur geschlossen werden dürfen, wenn beide Partner volljährig sind. Ehen, die im Ausland geschlossen wurden und bei denen mindestens ein Partner unter 16 Jahren war, sind in Deutschland automatisch unwirksam….


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