Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Bundestag hat neue Cannabis-Regeln für den Straßenverkehr beschlossen

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de
Der Deutsche Bundestag hat neue Regeln für Cannabis-Konsum im Straßenverkehr beschlossen, die einen THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum festlegen und bei Verstößen empfindliche Strafen vorsehen.
(Symbolfoto: Smarteless /Shutterstock.com)


✔ Kurz und knapp

Am 7. Juni 2024 hat der Bundestag neue Regeln für Cannabis im Straßenverkehr beschlossen.
Die Änderungen sind Teil des Cannabisgesetzes vom 1. April 2024, das den Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen legalisiert.
Die neuen Regeln zielen darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen individueller Freiheit und Verkehrssicherheit herzustellen.
Es wurde ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum eingeführt, vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol.
Bei Überschreitung des Grenzwerts drohen Bußgelder, Fahrverbote und Punkte in Flensburg.
Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer.
Auch für Cannabis-Konsumenten gilt im Straßenverkehr ein absolutes Alkoholverbot.
Mischkonsum wird hart bestraft, da er die Fahruntüchtigkeit verstärkt.
Die Polizei setzt Speicheltests und Blutproben ein, um den THC-Gehalt zu kontrollieren.
Autofahrer sollten nach dem Konsum mindestens 24 Stunden warten, bevor sie sich ans Steuer setzen.
Verantwortungsbewusster Konsum und die strikte Trennung von Cannabis und Fahren sind essenziell.
Die neuen Regeln sind ein Paradigmenwechsel und erfordern ein Umdenken bei den Verkehrsteilnehmern.
Aufklärungskampagnen sollen für die Risiken des Cannabis-Konsums im Straßenverkehr sensibilisieren.
Langfristig sollen die neuen Regeln zu mehr Verkehrssicherheit beitragen, ohne die durch die Legalisierung gewonnene Freiheit übermäßig einzuschränken.


Cannabis im Straßenverkehr: Neue Regeln & Grenzwerte 2024
Der Deutsche Bundestag hat am 7. Juni 2024 neue Regeln für Cannabis-Konsum im Straßenverkehr beschlossen. Diese Änderungen sind Te[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv