Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

WEG – Genehmigung zur Installation von Ladestationen/Wallboxen

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Ein Wohnungseigentümer wollte in seiner Tiefgarage eine private Ladestation installieren – doch die Eigentümergemeinschaft machte ihm einen Strich durch die Rechnung. Sie setzte auf eine gemeinschaftliche Lösung und verwehrte dem E-Auto-Fahrer seinen Alleingang. Nun landete der Streit vor Gericht.


➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 980a C 21/22 WEG | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

  • Es geht um den Rechtsstreit über die Pflicht zur Mitwirkung bei der Schaffung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
  • Der Kläger ist Eigentümer einer Gewerbeeinheit und stieß auf Widerstand bei der Errichtung einer Ladestation.
  • Die Schwierigkeiten liegen in der Frage, ob die Eigentümergemeinschaft verpflichtet ist, die Errichtung einer solchen Infrastruktur zu unterstützen.
  • Das Gericht entschied, dass die Klage abgewiesen wird.
  • Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Eigentümergemeinschaft einstimmig beschlossen hatte, keine Mitwirkungspflicht zu haben.
  • Diese Entscheidung bedeutet, dass Wohnungseigentümer ohne Zustimmung der Gemeinschaft keine Ladestationen installieren können.

E-Auto-Fahrer scheitert vor Gericht mit Forderung nach privater Ladestation

Die Einführung der Elektromobilität stellt Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) vor neue Herausforderungen. Zunehmend werden Ladestationen oder sogenannte Wallboxen für Elektrofahrzeuge in Wohnhäusern installiert. Hierbei sind allerdings rechtliche Aspekte zu beachten, um Konflikte innerhalb der WEG zu vermeiden. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt, unter welchen Voraussetzungen Eigentümer das Recht haben, solche Lademöglichkeiten auf dem gemeinschaftlichen Eigentum zu errichten. Entscheidend sind hierbei insbesondere Fragen der Zustimmungspflicht, Kostentragung und mögliche Beschränkungen. Um Rechtssicherheit zu schaffen, ist es wichtig, dass WEGs diese Themen rechtzeitig klären und Lösungen finden, von denen alle Beteiligten profitieren können. Im Folgenden wird ein konkretes Gerichtsurteil zu diesem Thema vorgestellt und analysiert.

Sorgenfreie Installation Ihrer Ladestation in der WEG – Jetzt rechtliche Klarheit schaffen!

Stehen Sie vor der Herausforderung, eine Ladestation in Ihrer WEG zu installieren, und möchten Konflikte vermeiden? Wir verstehen die Komplexität und die emotionale Belastung Ihrer Situation. Mit unserer langjährigen Expertise im WEG-Recht beraten wir Sie kompetent und finden die optimale Lösung für Ihre Gemeinschaft. Fordern Sie jetzt eine unverbindliche Ersteinschätzung an und treffen Sie informed Entscheidungen, um Ihre rechtlichen Herausforderungen effektiv zu meistern. Kontaktieren Sie uns noch heute! Ersteinschätzung anfordern

✔ Der Fall vor dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg


Genehmigung zur Installation von Ladestation abgelehnt

Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg hat in einem Rechtsstreit zwischen einem einzelnen Wohnungseigentümer und der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die Klage des Eigentümers auf Genehmigung zur Installation einer Ladestation abgewiesen. Der klagende Eigentümer wollte auf seinem Stellplatz eine 22 kW-Ladestation errichten lassen, obwohl die WEG in mehreren Beschlüssen die Umsetzung einer gemeinschaftlichen Ladeinfrastruktur beschlossen hatte. In der Eigentümerversammlung vom 23.11.2021 war dem Kläger zunächst auf seinen Antrag hin die Genehmigung zur Installation einer Ladestation unter bestimmten Voraussetzungen erteilt worden….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv