Eine Berliner Grundstückseigentümerin scheitert vor Gericht mit ihrem Versuch, ihr Mietshaus nachträglich in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Das Kammergericht bestätigt: Ohne die inzwischen vorgeschriebene behördliche Genehmigung darf der bereits 2020 gestellte Antrag auf Begründung von Wohnungseigentum nicht vollzogen werden. Hintergrund ist eine seit Oktober 2021 in der Hauptstadt geltende Verordnung zum Schutz von Mietwohnungen auf dem angespannten Wohnungsmarkt.
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✔ Der Fall: Kurz und knapp
Es ging um die Zurückweisung eines Antrags auf Wohnungseigentumsbegründung wegen einer fehlenden baurechtlichen Genehmigung.
Der Antragsteller wollte ein Grundstück in Wohnungseigentum aufteilen und hatte dafür erforderliche Dokumente wie Teilungserklärung und Abgeschlossenheitsbescheinigung eingereicht.
Schwierigkeiten traten auf, weil ein Lageplan und korrekte Aufteilungspläne fehlten oder fehlerhaft waren.
Das Gericht hat die Beschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen.
Das Gericht entschied so, weil die notwendigen Planunterlagen unvollständig und fehlerhaft waren und somit die baurechtlichen Anforderungen nicht erfüllt wurden.
Die Auswirkungen der Entscheidung sind, dass die Wohnungseigentumsbegründung nicht durchgeführt werden kann, bis die baurechtlichen Vorgaben vollständig und korrekt erfüllt sind.
Es wurden wiederholt Fristen zur Nachbesserung der Unterlagen gewährt, die jedoch nicht ausreichend genutzt wurden.
Diese Entscheidung bedeutet finanzielle und planerische Unsicherheit für die Eigentümerin, bis alle erforderlichen Dokumente korrekt vorliegen.
Berliner Wohnungseigentümer scheitert mit Umwandlungsantrag vor Gericht
Juristische Entscheidungen haben oft weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen. Wenn ein Antrag auf Wohnungseigentumsbegründung aufgrund fehlender baurechtlicher Genehmigung zurückgewiesen wird, kann dies komplexe rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Das Thema erfordert ein genaues Verständnis der relevanten Gesetze u[…]