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Schenkung mit warmer Hand zu Lebzeiten

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Die Schenkung mit warmer Hand zu Lebzeiten ermöglicht es, Vermögenswerte noch zu Lebzeiten des Schenkenden auf den Beschenkten zu übertragen. Dabei sind jedoch rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten, um Vorteile optimal zu nutzen und Risiken zu minimieren.

✔ Kurz und knapp


  • Die „Schenkung mit warmer Hand“ bedeutet die Übertragung von Vermögen, das ursprünglich für das Erbe vorgesehen war, noch zu Lebzeiten des Eigentümers auf den Beschenkten.
  • Vorteile sind die Möglichkeit zur Einsparung von Erbschaftssteuer durch Ausnutzung von Freibeträgen und die Möglichkeit für den Schenkenden, die Nutzung des Vermögens durch den Beschenkten mitzuerleben.
  • Risiken bestehen in möglichen Rückforderungsansprüchen des Schenkenden unter bestimmten Umständen sowie in potentiellem Neid und Streit innerhalb der Familie.
  • Die rechtliche Grundlage für Schenkungen findet sich in §516 BGB. Sie grenzen sich von Erbschaften durch den Zeitpunkt der Übertragung und den freien Willen des Schenkenden ohne Gegenleistung ab.
  • Für Schenkungsversprechen ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Handschenkungen, die unmittelbar vollzogen werden, benötigen keine spezielle Form.
  • Der Schenkende kann die Schenkung unter bestimmten Umständen widerrufen, z.B. bei grobem Undank, Insolvenz des Beschenkten oder eigener Verarmung.
  • Schenkungen unterliegen der Schenkungssteuer, für die je nach Verwandtschaftsgrad Freibeträge zwischen 20.000€ und 500.000€ gelten. Die Freibeträge können alle 10 Jahre genutzt werden.
  • Ein Nießbrauchsrecht kann bei Immobilienschenkungen den steuerlichen Wert für den Beschenkten mindern.
  • Schenkungen innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod werden bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen berücksichtigt.
  • Für Schenkungen an Minderjährige gelten spezielle Regelungen bzgl. der Vertretung durch die Eltern.
  • Bei Schenkungen unter Auflagen muss der Beschenkte die Auflagen erfüllen, sonst drohen Rückforderungsansprüche des Schenkenden,

Der altbekannte Spruch „ich gebe es lieber mit warmer Hand“ ist in der gängigen Praxis zumeist den älteren Menschen vorbehalten und zielt auf das Erbe ab, welches die Angehörigen nach dem Ableben des Erblassers erhalten sollen. Viele Menschen möchten jedoch ihre Angehörigen oder Liebsten noch zu Lebzeiten mit Schenkungen bedenken. Hierbei gilt es jedoch einiges zu beachten. An dieser Stelle liefern wir die wichtigsten Informationen zu dieser Thematik.

Definition und Bedeutung der Schenkung zu Lebzeiten

Unter der Bezeichnung „Schenkung mit der warmen Hand“ wird die Übertragung desjenigen Vermögens, welches ursprünglich für das Erbe vorgesehen war, noch zu Lebzeiten des ursprünglichen Eigentümers verstanden. Sowohl für den Beschenkten als auch für den Schenkenden hat die Schenkung mit warmer Hand eine große Bedeutung, da der Beschenkte nicht erst den Eintritt des Erbfalls für die Nutzung der Vermögenswerte abzuwarten braucht. Der Schenkende hingegen kommt in den Genuss zu erleben, wie genau der Beschenkte die Vermögenswerte nutzt und kann daran Anteil nehmen.

Vorteile und Risiken

Zu den großen Vorteilen der Schenkung mit warmer Hand zählt der Umstand, dass die Erbschaftssteuer eingespart werden kann. Gerade dann, wenn es sich um enorme Vermögenswerte handelt, kann die Erbschaftssteuer schon merklich ins Gewicht fallen. Unter Ausnutzung der Freibeträge, die der Gesetzgeber für die Schenkung vorsieht, können sich hohe Steuerersparnisse ergeben….


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