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Phishing-Betrug im Zusammenhang mit einer Firmenkreditkarte

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de
(Symbolfoto: TetianaKtv /Shutterstock.com)

Bei einem Phishing-Betrug im Zusammenhang mit einer Firmenkreditkarte stellt sich die Frage nach der Haftung des Arbeitnehmers. Die Rechtslage zur Arbeitnehmerhaftung bei solchen Fällen in Deutschland lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Arbeitnehmerhaftung in Deutschland
In Deutschland gilt das sogenannte „Betriebliche Schadensrisiko“, welches die Haftung des Arbeitnehmers im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit regelt. Diese Haftung unterscheidet sich je nach Grad des Verschuldens:

Leichteste Fahrlässigkeit: Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer in der Regel nicht. Leichteste Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Versehen passiert, das jedem hätte passieren können.
Leichte Fahrlässigkeit: Bei leichter Fahrlässigkeit kann der Arbeitgeber den Schaden tragen, da solche Risiken als betriebsbedingt angesehen werden.
Mittlere Fahrlässigkeit: Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden in der Regel zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Die genaue Aufteilung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Grobe Fahrlässigkeit: Bei grober Fahrlässigkeit kann der Arbeitnehmer vollständig haftbar gemacht werden. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn grundlegende Sorgfaltspflichten in erheblichem Maße verletzt wurden.
Vorsatz: Bei vorsätzlichem Handeln haftet der Arbeitnehmer vollständig für den Schaden.

Anwendung auf Phishing-Betrug
Bei einem Phishing-Betrug ist entscheidend, wie der Betrug zustande kam und inwieweit der Arbeitnehmer Sorgfaltspflichten verletzt hat. Hier einige Szenarien und deren rechtliche Beurteilung:

Leichteste oder leichte Fahrlässigkeit: Wenn der Arbeitnehmer Opfer eines sehr geschickt durchgeführten Phishing-Angriffs wurde und keine offensichtlichen Anzeichen für einen Betrug erkennbar waren, könnte dies als leichte Fahrlässigkeit eingestuft werden. In diesem Fall könnte der Arbeitgeber den Schaden tragen.
Mittlere Fahrlässigkeit: Wenn der Arbeitnehmer trotz gewisser Warnzeichen, die auf einen möglichen Betrug hinwiesen, auf den Phishing-Angriff hereinfiel, könnte eine mittlere Fahrlässigkeit vorliegen. In die[…]


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