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Nachlasspflegschaft – Voraussetzungen für Anordnung

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Ein Erbstreit um ein umfangreiches Vermögen beschäftigt die Berliner Justiz. Im Zentrum steht die Frage, ob ein Testament echt ist oder nicht – mit weitreichenden Folgen für die Erben. Das Kammergericht musste nun entscheiden, ob ein Nachlasspfleger zur Sicherung des Nachlasses erforderlich ist.


➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 19 W 146/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

  • Eine Person hat gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg zur Anordnung einer Nachlasspflegschaft Beschwerde eingelegt.
  • Das Gericht hob den ursprünglichen Beschluss auf, weil die Voraussetzungen für die Nachlasspflegschaft nach § 1960 BGB nicht erfüllt waren.
  • Die Beschwerdeführerin hat plausibel dargelegt, dass sie potenzielle Erbin ist, was ihr ein Beschwerderecht verleiht.
  • Eine Nachlasspflegschaft wird nur angeordnet, wenn die Sicherung des Nachlasses notwendig ist und der Erbe unbekannt oder die Erbannahme ungewiss ist.
  • Das Amtsgericht hatte die Erben als unbekannt angesehen, weil die Echtheit eines Testaments noch ungeklärt war.
  • Falls das Testament echt ist, ist eine andere Person Alleinerbe und die Beschwerdeführerin nur pflichtteilsberechtigt. Sollte das Testament unecht sein, wäre die Beschwerdeführerin wahrscheinlich Alleinerbin.
  • Da das Erbscheinsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, ist die tatsächliche Erbfolge ungewiss.
  • Das Gericht entschied, dass in diesem Stadium keine Nachlasspflegschaft erforderlich sei, weil es noch Unsicherheiten über die Erbfolge gibt.
  • Die Aufhebung der Nachlasspflegschaft bedeutet, dass keine vorläufige Verwahrung und Verwaltung des Nachlasses durch einen Dritten nötig ist.
  • Die Entscheidung stellt klar, dass eine vorläufige Nachlassverwaltung nicht ohne eindeutige Notwendigkeit angeordnet werden darf, besonders wenn die Erben bereits beteiligt und die Erbfolge teilweise geklärt sind.

Erbstreit um Millionennachlass: Gericht hebt Anordnung einer Nachlasspflegschaft auf

Wenn eine Person verstirbt, stellen sich für die Hinterbliebenen oft viele rechtliche Fragen. Wer kümmert sich um den Nachlass? Wie werden die Vermögenswerte verwaltet? Hier kommt die Nachlasspflegschaft ins Spiel. Diese dient dazu, den Nachlass nach dem Tod einer Person vorübergehend zu verwalten, bis die Erben feststehen und ihre Ansprüche geltend machen können. Die genauen Voraussetzungen für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft sind dabei gesetzlich geregelt. Ob diese im Einzelfall erfüllt sind, muss sorgfältig geprüft werden. In den folgenden Beiträgen werden wir uns einen konkreten Gerichtsfall zur Nachlasspflegschaft genauer ansehen und die rechtlichen Hintergründe beleuchten. So können Sie sich ein umfassendes Bild von diesem wichtigen Rechtsinstitut machen.

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