Mieter können Kosten für Austausch defekter Gastherme vom Vermieter zurückverlangen
➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 31 C 2886/21 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Hilfe anfordern
✔ Der Fall: Kurz und knapp
Ein Mieter klagte auf Erstattung der Kosten für den Austausch einer defekten Gastherme.
Der Vermieter reagierte trotz mehrfacher Aufforderungen nicht auf Meldungen über die defekte Therme.
Die Mieter ließen die Therme auf eigene Kosten reparieren und stellten die Ausgaben dem Vermieter in Rechnung.
Das Gericht entschied zugunsten der Mieter und verurteilte die Vermieter zur Kostenerstattung.
Ausschlaggebend war, dass die Vermieter ihren Instandhaltungsverpflichtungen nicht nachkamen.
Die Entscheidung betonte, dass Mieter bei Untätigkeit des Vermieters erforderliche Reparaturen selbst durchführen lassen dürfen und Anspruch auf Erstattung der Kosten haben.
Diese Entscheidung schafft Rechtsklarheit und setzt einen Präzedenzfall für ähnliche Konflikte zwischen Mietern und Vermietern.
Mieter sollten sich dennoch stets rechtlich beraten lassen, bevor sie eigenmächtig Reparaturen beauftragen.
Vermieter müssen Mieter Kosten für defekte Gastherme erstatten
Mieter haben unter bestimmten Umständen das Recht, eine defekte Gastherme auf eigene Kosten auszutauschen und vom Vermieter den Aufwendungsersatz zu verlangen. Dieses Recht ergibt sich aus dem Mietrecht und soll Mietern dabei helfen, schnell und unkompliziert eine funktionstüchtige Heizung wiederherzustellen. Allerdings gibt es hierbei einige rechtliche Vorgaben zu beachten, um den Anspruch auf Kostenerstattung auch tatsächlich durchsetzen zu können. Im Folgenden werden die wichtigsten Voraussetzungen für einen solchen Aufwendungsersatzanspruch erläutert, damit Mieter ihre Rechte kennen und bei Bedarf geltend machen können.
Anschließend wird ein konkreter Gerichtsfall dargestellt, in dem ein Mieter erfolgreich die Erstattung der Kosten für den Austausch einer defekten Gastherme einklagen konnte. Dieser Praxisfall soll veranschaulichen, unter welchen Voraussetzungen der Aufwendungsersatzan[…]