Ein Versicherter klagt gegen die Kürzung seines Krankentagegeldes, nachdem sein Einkommen gesunken war. Die Versicherung hatte zuvor eine intransparente Klausel zur Herabsetzung durch eine neue ersetzt. Doch darf sie das Krankentagegeld auf dieser Grundlage mindern?
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✔ Der Fall: Kurz und knapp
Das Urteil behandelt die Herabsetzung des Krankentagegeldes aufgrund eines gesunkenen Nettoeinkommens.
Der Kläger, ein Versicherter, hatte eine Krankentagegeldversicherung mit mehreren Tarifbausteinen abgeschlossen.
Die Versicherung reduzierte das Krankentagegeld, weil das Nettoeinkommen des Klägers gesunken war.
Der Kläger klagte gegen diese Kürzung, verlor jedoch sowohl in erster als auch in zweiter Instanz.
Das Landgericht Köln gab zunächst dem Kläger Recht, das Oberlandesgericht Köln änderte dieses Urteil jedoch ab.
Das Gericht entschied, dass die Herabsetzung des Krankentagegeldes rechtmäßig ist und die Klage abgewiesen wird.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger in beiden Instanzen.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, falls der Beklagte nicht ebenfalls Sicherheit leistet.
Die Revision gegen dieses Urteil wurde zugelassen.
Das Gericht stellte fest, dass die Anpassung des Krankentagegeldes an das aktuell gesunkene Einkommen korrekt berechnet wurde.
Streit um gekürzte Krankentagegeld-Leistung: Versicherung darf Auszahlung anpassen
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