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Haftung bei berührungslosem Verkehrsunfall – Haftung aus Betriebsgefahr

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Ein folgenschwerer Verkehrsunfall auf der B … endete für den Lebensgefährten der Klägerin tödlich, obwohl es zu keiner direkten Kollision kam. Die Hinterbliebenen zogen vor Gericht, um Schadensersatz zu erstreiten, doch der Nachweis einer Haftung des beklagten Unfallgegners erwies sich als schwierig. Nun beschäftigte der Fall das Oberlandesgericht Koblenz.


➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 1178/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

  • Das Urteil betrifft die Haftungsfrage bei einem berührungslosen Verkehrsunfall.
  • Es geht darum, wer für Schäden aufkommen muss, wenn ein Unfall ohne direkten Fahrzeugkontakt stattfindet.
  • Eine zentrale Schwierigkeit bestand darin, dass die Klägerinnen nicht beweisen konnten, dass der Unfall durch das Verhalten des Beklagten verursacht wurde.
  • Das Gericht entschied, die Klage abzuweisen, weil der Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten des Beklagten und dem Unfall nicht bewiesen wurde.
  • Besonders problematisch war der fehlende Nachweis, dass der Beklagte den Unfall durch eine zurechenbare Handlung verursacht hat.
  • Die Klägerinnen konnten keine ausreichenden Beweise für eine überhöhte Geschwindigkeit des Beklagtenfahrzeugs vorlegen.
  • Die Entscheidung zeigt, dass bei berührungslosen Unfällen der Beweis der Kausalität entscheidend für den Erfolg einer Klage ist.
  • Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der sorgfältigen Beweisführung in Haftungsfragen bei Verkehrsunfällen.
  • Kläger müssen eindeutig nachweisen, dass das Verhalten des Beklagten ursächlich für den Unfall war, um Anspruch auf Schadensersatz zu haben.
  • Das Gericht bestätigte, dass in solchen Fällen die Betriebsgefahr allein nicht ausreicht, um eine Haftung zu begründen.

Berührungsloser Unfall: Wer haftet für die Folgen?

In unserer heutigen, hochmobilen Gesellschaft spielen Verkehrsunfälle leider eine zunehmende Rolle. Neben klassischen Unfällen, bei denen die beteiligten Fahrzeuge miteinander kollidieren, gibt es auch sogenannte berührungslose Unfälle. Dabei verursacht ein Fahrzeug einen Unfall, ohne dass es zu einer direkten Berührung mit einem anderen Fahrzeug kommt. In solchen Fällen stellt sich oft die Frage nach der rechtlichen Haftung. Wer kommt für die entstandenen Schäden auf? Hier greift das Prinzip der Betriebsgefahr, das in den einschlägigen Gesetzen geregelt ist. Es besagt, dass der Betreiber eines Kraftfahrzeugs für Schäden aufkommen muss, die durch den Betrieb seines Fahrzeugs entstanden sind. Dieses Prinzip soll die Opfer von Verkehrsunfällen schützen und eine gerechte Entschädigung gewährleisten. Im Folgenden werden wir einen konkreten Gerichtsfall zu diesem Thema näher betrachten und die rechtlichen Hintergründe erläutern.

Klären Sie Ihre Haftungsfrage bei einem berührungslosen Verkehrsunfall

Ein berührungsloser Verkehrsunfall kann emotional belastend und rechtlich komplex sein. Sie fragen sich, wer für die entstandenen Schäden aufkommt und ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben könnten? Als erfahrene Rechtsberater in Verkehrsrecht verstehen wir Ihre Sorgen und Unsicherheiten. Unsere Expertise ermöglicht es uns, Ihre Situation präzise zu bewerten und klare Handlungsempfehlungen zu geben. Zögern Sie nicht und fordern Sie jetzt eine unverbindliche Ersteinschätzung an – dieser Schritt kann entscheidend sein, um Ihre rechtlichen Herausforderungen effektiv zu bewältigen….


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