Ein Einfamilienhaus, ein lebenslanges Wohnrecht und ein Streit um die Eintragung ins Grundbuch. Das Brandenburgische Oberlandesgericht musste entscheiden, ob ein von Großeltern vorbehaltenes und modifiziertes gemeinschaftliches Wohnungsrecht grundbuchfähig ist. Dabei ging es um die Frage, inwieweit das BGB bei der Gestaltung eines solchen Rechts Spielraum lässt.
➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 W 40/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ |
✔ Der Fall: Kurz und knapp
- Der notarielle Vertrag übertrug hälftige Miteigentumsanteile an ein Einfamilienhaus auf den Enkel mit einer Auflassungserklärung.
- Der Veräußerer behielt sich ein Wohnungsrecht auf Lebenszeit des Längstlebenden vor.
- Dieses gemeinschaftliche Wohnungsrecht untersagt es den Berechtigten, alleine zu Lasten des anderen über die Rechte zu verfügen.
- Nach dem Tod eines Berechtigten steht das Wohnungsrecht dem überlebenden Berechtigten ungeschmälert zu.
- Das Grundbuchamt lehnte die Eintragung des gemeinschaftlichen Wohnungsrechts mehrfach ab.
- Die Schwierigkeit bestand in der rechtlichen Bewertung der Modifikationen des Wohnungsrechts.
- Das Brandenburgische Oberlandesgericht hob die Entscheidungen des Amtsgerichts auf.
- Das Gericht entschied, dass die Modifikation des Wohnungsrechts rechtlich zulässig und eintragungsfähig ist.
- Die Entscheidung begründete sich auf die eindeutige rechtliche Ausgestaltung und Bewilligung der Beteiligten.
- Diese Entscheidung stellt klar, dass auch modifizierte gemeinschaftliche Wohnungsrechte erfolgreich ins Grundbuch eingetragen werden können.
Grundbuch-Streit um modifiziertes gemeinschaftliches Wohnrecht
Das Grundbuch spielt eine zentrale Rolle für die Dokumentation von Eigentumsrechten an Immobilien. Es dient als amtliches Register, in dem die Rechtsverhältnisse an Grundstücken und Gebäuden erfasst werden. Ein wichtiger Eintrag im Grundbuch kann dabei das gemeinschaftliche Wohnungsrecht sein. Dieses Recht berechtigt mehrere Personen gleichberechtigt zur Nutzung einer Wohnung. Die Eintragung ins Grundbuch sichert dieses Recht rechtlich ab und schafft Klarheit für alle Beteiligten. Wie genau funktioniert die Eintragung eines gemeinschaftlichen Wohnungsrechts im Grundbuch und welche Besonderheiten sind zu beachten? Diese Fragen werden im Folgenden anhand eines konkreten Gerichtsfalls näher beleuchtet.
✔ Der Fall vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht
Brandenburgisches Oberlandesgericht entscheidet über Grundbucheintragung eines gemeinschaftlichen Wohnungsrechts
Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat in einem Beschluss vom 10. Januar 2023 (Az. 5 W 40/22) über die Grundbucheintragung eines gemeinschaftlichen Wohnungsrechts entschieden. In dem Fall hatten die Antragsteller zu 1 und 2 mit notariellem Vertrag ihre hälftigen Miteigentumsanteile an einem mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstück an ihren Enkel, den Antragsteller zu 4, übertragen. Dabei behielten sie sich ein lebenslanges Wohnungsrecht als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB vor, das in einigen Punkten modifiziert wurde.
Amtsgericht lehnt Eintragung der Modifizierung des Wohnungsrechts ins Grundbuch ab
Das zuständige Amtsgericht Königs Wusterhausen – Grundbuchamt – hatte die beantragte Eintragung der Modifizierung hinsichtlich des Wohnungsrechts in Zwischenverfügungen vom Dezember 2021 und April 2022 beanstandet. Es vertrat die Auffassung, dass eine analoge Anwendung des § 428 BGB nicht möglich sei und bat um Rücknahme des Eintragungsantrags….