Eine Grundstückseigentümerin scheitert vor Gericht mit dem Versuch, die Erweiterung des Nachbarhauses zu stoppen. Sie befürchtet, dass ihr durch die Baugenehmigung ein unzumutbares Notwegerecht aufgezwungen wird und sie Beeinträchtigungen durch zusätzliche Stellplätze hinnehmen muss. Doch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht das anders.
➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 ZB 22.1686 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Hilfe anfordern
✔ Der Fall: Kurz und knapp
- Es handelt sich um eine Baugenehmigung für die Erweiterung eines Mehrfamilienhauses.
- Sowohl die Klägerin als auch die Beigeladene besitzen Anteile an dem Zufahrtsweg.
- Die Klägerin widerspricht der Genehmigung aufgrund möglicher Beeinträchtigungen.
- Das Gericht hat entschieden, den Antrag auf Zulassung der Berufung abzulehnen.
- Die Klägerin muss alle Verfahrenskosten inklusive der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen.
- Für das Gericht war entscheidend, dass die rechtlich geforderten Voraussetzungen zur Erweiterung der Baugenehmigung erfüllt waren.
- Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Bedeutung der Abwägung der Interessen beider Parteien.
- Das Urteil zeigt, dass bei Miteigentum an Zufahrtswegen alle Aspekte sorgfältig geprüft werden müssen.
- Die Ablehnung der Berufung stärkt die Rechtssicherheit von erteilten Baugenehmigungen unter ähnlichen Bedingungen.
- Die Entscheidung hat Auswirkungen auf zukünftige Streitigkeiten um Baugenehmigungen in ähnlichen Konstellationen.
Nachbar scheitert mit Klage gegen Baugenehmigung für Wohnhaus-Erweiterung
Das Notwegerecht ist ein wichtiger Aspekt im deutschen Zivilrecht, der es Grundstückseigentümern ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen ein Durchgangsrecht über das Grundstück eines Nachbarn in Anspruch zu nehmen. Dieses Recht entsteht dann, wenn ein Grundstück von öffentlichen Verkehrswegen nicht oder nur unter unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten erreichbar ist. In solchen Fällen kann der Eigentümer des eingeschlossenen Grundstücks verlangen, dass ihm der Nachbar den Zugang über sein Grundstück gewährt. Das Gebot der Rücksichtnahme spielt dabei eine wichtige Rolle. Sowohl der Eigentümer des Durchgangsgrundstücks als auch der Nutzer des Notwegerechts müssen aufeinander Rücksicht nehmen und die jeweils anderen berechtigten Interessen berücksichtigen. Nur so kann ein Interessenausgleich gefunden werden, der beiden Seiten gerecht wird. Im Folgenden wird ein konkreter Gerichtsfall vorgestellt, der sich mit der Entstehung und der Ausübung des Notwegerechts befasst und zeigt, wie die Gerichte in dieser Frage entscheiden.
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