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Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung aufgrund der Herkunft

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Ein Arbeitnehmer erhebt schwere Diskriminierungsvorwürfe gegen seinen Arbeitgeber. Er fühlt sich aufgrund seines Nachnamens benachteiligt und als Mitglied eines kriminellen Clans diffamiert. Doch stellen Äußerungen über die Zugehörigkeit zu einer Familie eine Diskriminierung nach dem AGG dar?


➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Ca 1098/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

  • Die Klage betraf einen Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung aufgrund der Herkunft.
  • Der Kläger behauptete, als Marktleiter eingestellt worden zu sein, jedoch nur als untergeordneter Verkäufer gearbeitet zu haben.
  • Er fühlte sich deswegen diskriminiert und verlangte eine Entschädigung.
  • Die Parteien einigten sich zuvor in einem anderen Rechtsstreit darauf, dass das Arbeitsverhältnis zum 14.10.2022 endete.
  • Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen wies die Klage ab.
  • Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  • Das Gericht sah keinen ausreichenden Beweis für die behauptete Diskriminierung.
  • Die Entscheidung basiert auf der Einschätzung, dass die vorgebrachten Beweise des Klägers nicht hinreichend waren.
  • Betroffene müssen klare Beweise für Diskriminierungsansprüche vorlegen.
  • Die Entscheidung zeigt die Notwendigkeit detaillierter Dokumentation in Diskriminierungsfällen.

Familienname kein Diskriminierungsmerkmal im Arbeitsrecht

Diskriminierung aufgrund der Herkunft ist ein ernsthaftes gesellschaftliches Problem, das in den letzten Jahren immer mehr Beachtung gefunden hat. Deutsche Gerichte haben in einer Reihe von Urteilen klargestellt, dass Betroffene in solchen Fällen einen Entschädigungsanspruch geltend machen können. Diese Entschädigungen dienen dazu, die erlittenen Nachteile und Kränkungen auszugleichen und die Opfer von Diskriminierung zu unterstützen. Das Thema Entschädigungsansprüche bei Diskriminierung aufgrund der Herkunft ist komplex und wirft viele Rechtsfragen auf. Im Folgenden wird ein konkreter Gerichtsfall näher beleuchtet, in dem ein Betroffener erfolgreich Schadenersatz einklagen konnte.

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✔ Der Fall vor dem ArbG Gelsenkirchen


Rassistische Diskriminierungsvorwürfe gegen Arbeitgeber unbegründet

Die Parteien streiten um einen Entschädigungsanspruch des Klägers wegen Diskriminierung aufgrund seiner Herkunft. Der Kläger war vom 01.07.2022 bis zum 14.10.2022 bei der Beklagten beschäftigt. Er macht geltend, dass er als Marktleiter eingestellt wurde, aber nur als untergeordneter Verkäufer eingesetzt wurde. Der Grund dafür sei, dass die Beklagten aufgrund seines Nachnamens „C.“ Vorbehalte gegen ihn hätten. Ihm sei unterstellt worden, dass dieser Name einem kriminellen Familienclan angehöre und man ihn deshalb nicht als Marktleiter präsentieren könne. Die Beklagte weist die Vorwürfe entschieden zurück….


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