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Bußgeldverfahren – Absehen von Fahrverbot bei langem Zeitablauf

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Über drei Jahre nach einer drastischen Geschwindigkeitsüberschreitung hebt das Oberlandesgericht Hamm ein verhängtes Fahrverbot wieder auf. Das Gericht sieht den erzieherischen Effekt eines Fahrverbots nach so langer Zeit als fraglich an. Zudem hatte die Vorinstanz die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen nur unzureichend ermittelt.

➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: III-5 RBs 331/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

Der Betroffene wurde wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 1.800 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen wurden nicht ausreichend dargelegt, obwohl diese für die Bemessung der Geldbuße relevant waren.
Es wurden keine ausreichenden Feststellungen zu den Einkünften aus den Betrieben des Betroffenen getroffen.
Das Gericht hat den Besitz eines teuren Fahrzeugs als Indiz für gute wirtschaftliche Verhältnisse gewertet, ohne zu klären, ob das Fahrzeug gekauft oder geleast war.
Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen war erfolgreich, da das Urteil in Bezug auf die Geldbuße und das Fahrverbot Rechtsfehler aufwies.
Das Fahrverbot wurde aufgehoben, weil zwischen Tat und Urteil fast drei Jahre lagen und kein weiteres Fehlverhalten des Betroffenen festgestellt wurde.
Ein Fahrverbot hat nach langer Zeit seinen erzieherischen Zweck verloren und ist daher nicht mehr gerechtfertigt.
Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Hattingen zurückverwiesen.


Langes Verfahren lässt Fahrverbot nach Geschwindigkeitsüberschreitung wegfallen
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