Ein ehemaliger Geschäftsführer soll bei den Einstellungsverhandlungen für seinen neuen Job als Angestellter gelogen haben. Der Arbeitgeber wollte ihn deswegen direkt wieder loswerden – per Anfechtung des Arbeitsvertrags und Kündigung. Doch das Landesarbeitsgericht machte ihm einen Strich durch die Rechnung.
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✔ Der Fall: Kurz und knapp
In dem Fall ging es um die Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen Falschangaben bei den Einstellungsverhandlungen.
Der Kläger ist ein langjähriger Mitarbeiter der AWO, der seit 1995 dort beschäftigt ist.
Der Arbeitgeber hat behauptet, der Kläger habe bei seiner Einstellung falsche Angaben gemacht.
Eine zentrale Schwierigkeit bestand darin zu klären, ob und inwieweit die angeblichen Falschangaben für die Einstellung wesentlich waren.
Das Gericht entschied, dass die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund zurückgewiesen wird.
Die Entscheidung basiert darauf, dass die Beklagten keine ausreichenden Beweise für die Relevanz der Falschangaben vorbringen konnten.
Die Revision wurde nicht zugelassen, was die Entscheidung des Gerichts endgültig macht.
Eine der Auswirkungen ist, dass der Arbeitsvertrag weiterhin Bestand hat und die Anfechtung durch den Arbeitgeber abgelehnt wurde.
Das Urteil betont die Notwendigkeit einer klaren Beweislast, um einen Arbeitsvertrag erfolgreich anzufechten.
Für Arbeitnehmer bedeutet das Urteil, dass sie in Anfechtungsverfahren ihre Stellung stärken können, wenn der Arbeitgeber keine ausreichenden Beweise vorlegt.
Falschangaben bei Einstellung: Wann Arbeitgeber Vertrag anfechten kann
In der modernen Arbeitswelt ist der Arbeitsvertrag das zentrale rechtliche Instrument, das die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt. Doch was passiert, wenn bei den Einstellungsverhandlungen falsche Angaben gemacht werden? Kann der Arbeitgeber den Vertrag in einem solchen Fall anfechten und sich vom Arbeitsverhältnis[…]