Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Anerkennung eines Arbeitsunfalles während Betriebsausflug

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

Ein Abteilungsleiter stürzt beim betrieblichen Eisstockschießen und verletzt sich schwer. Die Berufsgenossenschaft weigert sich, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen, da nur Führungskräfte an der Veranstaltung teilnahmen. Doch die Gerichte entscheiden: Auch Feiern eines exklusiven Mitarbeiterkreises können unfallversichert sein, wenn sie betrieblichen Zwecken dienen.

➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: L 15 U 440/20 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

Es ging um die Anerkennung eines Unfalls bei einem Betriebsausflug als Arbeitsunfall.
Der Kläger ist Abteilungsleiter in einem großen Unternehmen und rutschte bei einer Firmenveranstaltung aus.
Der Unfall passierte während eines von der Geschäftsführung organisierten Abteilungsleiter-Ausflugs.
Die Beklagte lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, da die Veranstaltung nicht für alle Mitarbeiter offen war.
Das Sozialgericht Detmold entschied zugunsten des Klägers und erkannte den Unfall als Arbeitsunfall an.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Veranstaltung eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung war, die der Teambildung diente.
Es wurde betont, dass die Teilnahme an solchen Veranstaltungen auch den Versicherungsschutz umfasst, wenn sie im Interesse des Unternehmens liegen.
Die Berufung der Beklagten wurde vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen.
Die Revision wurde nicht zugelassen, somit bleibt das Urteil des Sozialgerichts Detmold rechtskräftig.
Dieses Urteil zeigt, dass auch Veranstaltungen für einen begrenzten Teilnehmerkreis unter bestimmten Umständen als Arbeitsunfall anerkannt werden können.


Arbeitsunfallschutz für Führungskräfte beim Betriebsevent
(Symbolfoto: Robert Przybysz/Shutterstock.com)[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv