Erbstreit um mehrdeutiges Testament bringt Oberlandesgericht auf den Plan: Ehefrau erhält dank Zugewinngemeinschaft die Hälfte des Nachlasses. Erblasser hatte Firmenanteile Tochter zugedacht, doch das Gericht legte den letzten Willen als Einsetzung nach gesetzlichen Erbquoten aus.
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✔ Der Fall: Kurz und knapp
Das Gericht hatte zu entscheiden, wie die Erbanteile gemäß dem Testament des Verstorbenen aufgeteilt werden sollten.
Der Verstorbene hinterließ ein privatschriftliches Testament, in dem er bestimmte, dass seine Anteile an den H. Gesellschaften an seine Tochter K. D. gehen sollen.
Es bestand Streit darüber, ob diese Anteile als Erbeinsetzung oder als Vermächtnis anzusehen sind und wie der restliche Nachlass aufgeteilt werden sollte.
Die Erbfolge und die Höhe der Anteile waren unklar, insbesondere wegen eines Ehevertrags mit der dritten Ehefrau des Erblassers.
Das Nachlassgericht hatte die ursprünglichen Anträge der Beteiligten zu 1) und 2) auf gemeinschaftlichen Erbschein zurückgewiesen.
Die Beschwerde der dritten Ehefrau führte zur Abänderung des Beschlusses des Nachlassgerichts.
Das Gericht entschied, dass die Erbanteile entsprechend der gesetzlichen Erbfolge, modifiziert durch das Testament, verteilt werden.
Es wurde festgestellt, dass die dritte Ehefrau einen Erbanteil von einem Halb erhält, was vom Antrag der Beteiligten zu 1) und 2) abwich.
Das Gericht berücksichtigte die enge Verbindung der Eheleute zum deutschen Recht und die spezifischen Regelungen des Ehevertrags.
Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung klarer Formulierungen im Testament und die Berücksichtigung internationaler Eheschließungen bei der Testamentsauslegung.
Testamentauslegung: Wenn Unklarheit zu Erbstreit führt
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