Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Schadensersatz und Schmerzensgeld eines Lokführers nach Suizid gegen Erben

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Ein Lokführer erlebt das Trauma seines Lebens, als ein Suizident direkt vor seinen Zug springt. Nun kämpft er vor Gericht um Schadensersatz und Schmerzensgeld von der Erbin des Verstorbenen. Doch hat er überhaupt eine Chance auf Entschädigung für sein seelisches Leid?

➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 2827/21 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

Ein Lokführer klagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung, die durch den Suizid eines Mannes vor seinem Zug verursacht wurde.
Der Vorfall führte zu schwerwiegenden psychischen Belastungen und einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit des Lokführers.
Der verstorbene Mann litt seit Jahren an verschiedenen psychischen Erkrankungen und war zum Zeitpunkt seines Suizids nicht mehr in der Lage, seinen freien Willen zu bilden.
Das Gericht entschied, dass die Erbin des Verstorbenen nicht für den Schaden haften muss, da der Verstorbene in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit handelte.
Der Anspruch auf Schadensersatz wurde abgelehnt, da der Verstorbene nicht für seine Handlungen verantwortlich gemacht werden kann.
Das Gutachten eines Sachverständigen bestätigte, dass die psychischen Erkrankungen des Verstorbenen seine Fähigkeit zur Willensbildung erheblich beeinträchtigt hatten.
Das Gericht betonte, dass für die Haftung die freie Willensbildung entscheidend ist, die hier ausgeschlossen war.
Die Entscheidung hat zur Folge, dass in ähnlichen Fällen die Erben nicht für die Handlungen von psychisch schwer erkrankten Personen haften müssen.


Arbeitgeberhaftung bei Selbstmord: Wie weit reicht die Verantwortung?
Das deutsche Recht sieht vor, dass Arbeitgeber für Schäden, die Mitarbeiter während ihrer Arbeit erleiden, haftbar gemacht werden können. Ein wichtiger Aspekt dieser Haftung ist der Schadensersatz, der den materiellen Schaden ersetzen soll, den ein Arbeitnehmer erlitten hat. Daneben gibt es noch das Schmerzensgeld, das den immateriellen Schaden, also die seelischen und körperlichen Leiden, abgelten soll.

Ei[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv