Er ignorierte die behördliche Anordnung – nun ist sein Führerschein weg. Ein Autofahrer muss die harten Konsequenzen dafür tragen, dass er nicht wie verlangt an einem Aufbauseminar teilgenommen hat. Das Verwaltungsgericht stellte sich jetzt hinter den Entzug der Fahrerlaubnis durch das zuständige Bürgeramt.
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✔ Der Fall: Kurz und knapp
Entzug der Fahrerlaubnis bei nicht nachgewiesener Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Antragsteller beantragte aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Fahrerlaubnisentzug, wurde jedoch abgelehnt.
Antragsteller hatte eine Fahrerlaubnis auf Probe und beging eine Geschwindigkeitsüberschreitung.
Teilnahme am Aufbauseminar wurde angeordnet, aber Teilnahmebescheinigung wurde nicht vorgelegt.
Mehrmalige Aufforderungen und Fristverlängerungen zur Vorlage der Bescheinigung wurden ignoriert.
Gericht entschied, dass aufgrund der nicht nachgewiesenen Seminarteilnahme die Fahrerlaubnis zwingend entzogen werden muss.
Rechtsgrundlage ist § 2a Abs. 3 StVG, welcher den Entzug der Fahrerlaubnis bei Nichtteilnahme vorschreibt.
Formelle Fehler bei der Anhörung sind unerheblich, da es sich um eine gebundene Entscheidung handelt.
Auswirkungen: Antragsteller muss Fahrerlaubnis abgeben und erhält möglicherweise Zwangsgeld bei Nichtbefolgung.
Entscheidung schützt die Öffentlichkeit und gewährleistet, dass ungeeignete Fahrer aus dem Verkehr gezogen werden.
Führerschein weg: Gericht bestätigt Entzug wegen fehlender Aufbauseminar-Teilnahme
Ein Führerschein ist Privilegium und Verantwortung zugleich. Regelmäßig erteilt der Staat Autofahrern die Erlaubnis, am Straßenverkehr teilzunehmen. Doch was passiert, wenn Fahrzeugführer gegen die Regeln verstoßen? In solchen Fällen kann die Fahrerlaubnis zeitweise oder dauerhaft entzogen werden. Besonders wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind, greift der Staat oft hart durch. Auch bei grober Fahrlässigkeit oder wiederholten Verkeh[…]