Nach einem Verkehrsunfall klagte ein Autofahrer auf Schmerzensgeld wegen eines angeblich unfallbedingten Tinnitus. Doch die Beweisaufnahme vor Gericht ergab: Der lästige Pfeifton im Ohr des Klägers war höchstwahrscheinlich gar keine Unfallfolge. Nun bleibt der Betroffene auf seinem Ohrgeräusch sitzen – und muss sogar die Kosten des Verfahrens tragen.
➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 O 10/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Hilfe anfordern
✔ Der Fall: Kurz und knapp
- Der Kläger verlangte nach einem Verkehrsunfall weiteres Schmerzensgeld wegen eines behaupteten unfallbedingten Tinnitus.
- Die Beklagte hatte die Haftung für den Unfall anerkannt, jedoch nur 1.000 € für den Personenschaden gezahlt.
- Der Kläger behauptete, durch den Unfall einen Tinnitus erlitten zu haben, was dieser als psychoreaktive Störung beschrieb.
- Der Tinnitus wurde laut Kläger 2-3 Tage nach dem Unfall festgestellt, zunächst durch ein Schleudertrauma verursacht und später als psychosomatische Reaktion eingestuft.
- Das Gericht stellte fest, dass der Kläger lediglich eine sehr leichte HWS-Distorsion erlitt und das gezahlte Schmerzensgeld von 1.000 € dafür angemessen war.
- Es wurde festgestellt, dass der Kläger keinen Nachweis für eine unfallbedingte Ohrverletzung oder einen durch das Schleudertrauma ausgelösten Tinnitus erbringen konnte.
- Die Gutachten bestätigten, dass ohne primäre Hörstörung ein Tinnitus als Unfallfolge nicht wahrscheinlich sei.
- Das Gericht entschied, dass der Tinnitus des Klägers nicht als unfallbedingter Sekundärschaden anerkannt werden konnte.
- Das Urteil führte zur Abweisung der Klage und verpflichtete den Kläger zur Tragung der Prozesskosten.
- Die Entscheidung beruht auf der fehlenden Beweiskraft der vorgelegten medizinischen Befunde und der Gutachten, die keinen kausalen Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem Tinnitus nachweisen konnten.
Kein Schmerzensgeld für Verkehrsopfer mit Tinnitus-Beschwerden
Nicht selten ist es der Fall, dass bei einem Verkehrsunfall neben körperlichen auch psychische Schäden entstehen. Eine dieser häufigen Folgen ist Tinnitus, ein Symptom, das durch anhaltende Ohrgeräusche gekennzeichnet ist. Taube und summende Ohren können das Leben der Betroffenen erheblich beeinträchtigen und stellen eine enorme Belastung dar. In solchen Fällen müssen Gerichte prüfen, ob Schmerzensgeld zur Entschädigung gezahlt werden muss. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle, die sorgsam abgewogen werden. Eine Entscheidung des Gerichts, die dieses Thema exemplarisch behandelt, soll nun näher beleuchtet werden.
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✔ Der Fall vor dem LG Baden-Baden
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld für Tinnitus nach Verkehrsunfall
Im vorliegenden Fall ging es um eine Klage auf Schmerzensgeld wegen eines behaupteten unfallbedingten Tinnitus nach einem Verkehrsunfall….