Elektroniker wehrt sich erfolgreich gegen fristlose Kündigung trotz Krankmeldung. Arbeitgeber scheitert mit Versuch, Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern. Landesarbeitsgericht spricht Kläger Entgeltanspruch bis zum Kündigungszugang zu.
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✔ Der Fall: Kurz und knapp
Der Streitfall betrifft die Wirksamkeit einer Kündigung und Entgeltansprüche.
Der Kläger legte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, nachdem er sich krank gemeldet hatte.
Die Beklagte zweifelte an der Arbeitsunfähigkeit des Klägers und vermutete eine Täuschung.
Das Arbeitsgericht Aachen entschied, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde.
Es wurde festgestellt, dass die fristlose Kündigung nur bei rechtswidriger und beharrlicher Arbeitsverweigerung wirksam ist.
Der Kläger hat eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt, was die Kündigung unzulässig macht.
Die Beklagte konnte keine ausreichenden Indizien vorlegen, um den Beweiswert der Bescheinigung zu erschüttern.
Das Gericht entschied, dass der Kläger Anspruch auf das vertraglich geschuldete Entgelt hat.
Die Berufung der Beklagten wurde zurückgewiesen, da keine neuen relevanten Fakten vorgelegt wurden.
Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen bleibt somit bestehen.
Gericht bestätigt: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schützt Elektroniker vor Kündigung
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein wichtiges Dokument, das Arbeitnehmern dabei hilft, ihre Rechte zu schützen und Lohnfortzahlungen während einer Krankheit zu erhalten. Jedoch kann in manchen Fällen der Beweiswert einer solchen Bescheinigung angezweifelt werden. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn Zweifel an der Richtigkeit der ärztlichen Feststellungen aufkommen oder wenn Indizien auf einen Missbrauch hinweisen. In solchen Situationen stellt sich die Frage, welche Konsequenzen dies für den Arbeitnehmer haben kann und wie die Gerichte damit umgehen. Um diese Thematik genauer zu […]