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Testamentsauslegung hinsichtlich Ersatzerbeneinsetzung

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Ein erbitterter Streit um eine Eigentumswohnung entbrannte zwischen Tante und Neffe nach dem Tod der Erblasserin. Während der Neffe sich als rechtmäßiger Erbe sah, beharrte die Tante darauf, dass ihre Mutter sie als Alleinerbin eingesetzt hatte. Nun hat das Oberlandesgericht ein überraschendes Urteil gefällt, das den letzten Willen der Verstorbenen in einem neuen Licht erscheinen lässt.

➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 U 125/21 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

Das Urteil betrifft die Auslegung eines Testaments, insbesondere die Frage der Ersatzerbeneinsetzung.
Die Erblasserin setzte in ihrem Testament ihre beiden Kinder als Erben zu gleichen Teilen ein und bestimmte deren Abkömmlinge als Ersatzerben.
Der Kläger, Enkel der Erblasserin, beanspruchte nach der Ausschlagung der Erbschaft durch seinen Vater, als Ersatzerbe in die Erbfolge einzutreten.
Die Beklagte, Tochter der Erblasserin, argumentierte, dass der Kläger nicht als Ersatzerbe vorgesehen sei und sie die Alleinerbin sei.
Das Gericht entschied zugunsten der Beklagten, indem es feststellte, dass der Kläger nicht Miterbe geworden ist und die Beklagte Alleinerbin ist.
Die Entscheidung des Gerichts basiert auf der Auslegung des Testaments und dem mutmaßlichen Willen der Erblasserin, dass die Beklagte uneingeschränktes Eigentum an der Wohnung erhalten soll.
Der Kläger wurde verurteilt, die Grundbucheintragung zu ändern, sodass die Beklagte als Alleineigentümerin eingetragen wird.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Ausschlagung der Erbschaft durch den Vater des Klägers nicht dazu führen sollte, dass der Enkel als Ersatzerbe nachrückt.
Die Entscheidung hat zur Folge, dass die Beklagte das alleinige Eigentum an der Wohnung und die alleinige Verfügungsgewalt über die Nachlassgegenstände erhält.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen wurden dem Kläger auferlegt.


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