Eine verhängnisvolle Fahrradtour unter Alkoholeinfluss hat für einen 73-jährigen Mann aus Ansbach weitreichende Konsequenzen. Mit 1,88 Promille war der Radler gestürzt, doch er bestreitet, im öffentlichen Verkehrsraum gefahren zu sein. Nun muss er trotzdem seinen Führerschein abgeben, weil er ein gefordertes Gutachten nicht vorlegte.
➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: AN 10 S 22.01493 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Hilfe anfordern
✔ Der Fall: Kurz und knapp
- Der Antragsteller wehrte sich gegen die sofortige Entziehung seiner Fahrerlaubnis aller Klassen und die Verpflichtung zur Abgabe seines Führerscheins.
- Anlass war eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,88 Promille, bei der der Antragsteller stürzte.
- Das Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde gegen eine Geldauflage eingestellt.
- Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Antragsteller zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auf, was nicht fristgerecht erfolgte.
- Da das geforderte Gutachten nicht vorgelegt wurde, schloss die Behörde auf die Nichteignung des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen und entzog ihm die Fahrerlaubnis.
- Der Antragsteller erhob Klage und stellte einen Eilantrag gegen den Bescheid.
- Das Gericht entschied, dass der Antrag auf aufschiebende Wirkung der Klage unbegründet sei.
- Die Anordnung des Sofortvollzugs durch die Behörde wurde als formell korrekt und ausreichend begründet bewertet.
- Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung und der Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheins.
- Die Entscheidung basiert darauf, dass die Nichtvorlage des Gutachtens die Nichteignung des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen indiziert.
Fahrradfahrt mit 1,88 Promille: Führerscheinverlust trotz Bestreitens
Es ist ein komplexes Thema, wenn es um den Einfluss von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit geht. Die Rechtslage ist klar: Wer mit Blutalkohol am Steuer erwischt wird, muss mit Konsequenzen rechnen. Doch die Grenzen sind nicht immer eindeutig, besonders wenn es um alternative Fortbewegungsmittel wie Fahrräder geht. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwieweit die allgemeinen Promillegrenzen auch für Radfahrer gelten. Welche Rechte und Pflichten haben Radfahrer, wenn sie unter Alkoholeinfluss unterwegs sind? Um diese Thematik geht es im Folgenden genauer. Anhand eines konkreten Gerichtsurteils wird erörtert, welche Konsequenzen ein Radler mit hoher Blutalkoholkonzentration zu erwarten hat.
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✔ Der Fall vor dem Verwaltungsgericht Ansbach
Fahrradfahrt mit 1,88 Promille endet mit Führerscheinentzug
Der 1949 geborene Antragsteller führte am 21. Juli 2021 in Ansbach ein Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,88 Promille. Nach eigenen Angaben vor Ort fuhr er vom Anwesen aus der Hofeinfahrt über eine Muldenwasserrinne auf die Fahrbahn, verlor dabei das Gleichgewicht, kam ins Straucheln und stürzte auf die Fahrbahn….