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Bußgeldverfahren – Wirksamkeit einer telefonischen Einspruchseinlegung

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Ein Anruf genügt – Gericht erklärt telefonischen Einspruch gegen Bußgeldbescheid für zulässig. In letzter Minute widersprach ein Betroffener per Telefon der Strafe wegen Alkohol am Steuer seines Elektrofahrzeugs. Nun hat das Landgericht entschieden: Der Einspruch ist wirksam, auch wenn er nicht schriftlich erfolgte.


➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Qs 112/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

  • Das Landgericht Kaiserslautern hob den Beschluss des Amtsgerichts auf, der den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid als unzulässig verworfen hatte.
  • Der Betroffene hatte telefonisch bei der Bußgeldstelle fristgerecht Einspruch eingelegt, was die schriftlichen und formalen Anforderungen erfüllte.
  • Der telefonische Einspruch wurde durch einen Telefonvermerk dokumentiert, der die notwendigen Informationen enthielt.
  • Das Amtsgericht hatte den Einspruch als unzulässig verworfen, da er angeblich nicht fristgerecht eingelegt worden sei.
  • Das Landgericht entschied, dass der telefonische Einspruch form- und fristgerecht war, gemäß § 67 OWiG, da er schriftlich dokumentiert wurde.
  • Die Niederschrift wurde zwar nicht handschriftlich unterschrieben, aber der maschinenschriftliche Vermerk wurde als ausreichend anerkannt.
  • Das Gericht erkannte an, dass elektronische Aktenführung eine handschriftliche Unterschrift oft nicht ermöglicht und eine elektronische Signatur nicht zwingend erforderlich ist.
  • Der Vermerk war eindeutig und ließ keinen Zweifel daran, dass die Erklärung des Betroffenen korrekt dokumentiert wurde.
  • Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen wurden der Staatskasse auferlegt.
  • Diese Entscheidung bestätigt die Möglichkeit, Einsprüche auch telefonisch wirksam einzulegen, wenn die formalen Dokumentationsanforderungen erfüllt sind.

Telefonischer Einspruch gegen Bußgeldbescheid ist rechtsgültig

Bußgelder sind ein wichtiger Bestandteil unseres Rechtssystems. Sie dienen dazu, Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften zu ahnden und Bürger zu einem regelkonformen Verhalten anzuhalten. Allerdings gibt es in manchen Fällen Unsicherheiten darüber, wie Betroffene rechtlich korrekt vorgehen können. Eine zentrale Frage ist dabei, ob ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid auch formlos, etwa per Telefon, eingereicht werden kann. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die Rechtslage zu diesem Thema geben. Er analysiert ein aktuelles Gerichtsurteil, das wichtige Erkenntnisse zu den Möglichkeiten der Einspruchseinlegung liefert. Dadurch erhalten Leser eine fundierte Orientierung in dieser komplexen Materie.

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✔ Der Fall vor dem Landgericht Kaiserslautern


Einspruch gegen Bußgeldbescheid per Telefon möglich

Der Betroffene A. J….


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