Ein Mieter soll seine Betriebskostenabrechnung gefälscht haben, um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Die Vermieterin fühlt sich hintergangen und kündigt fristlos. Nun muss der Mieter die Wohnung räumen – das Gericht sah das Vertrauensverhältnis als zerstört an.
➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 17 C 141/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Hilfe anfordern
✔ Der Fall: Kurz und knapp
Der Vermieter kündigte die Wohnung wegen Verfälschung der Betriebskostenabrechnung durch den Mieter.
Der Mieter hatte beim Jobcenter eine gefälschte Nebenkostenabrechnung mit erhöhten Beträgen eingereicht.
Der Vermieter verlor das Vertrauen in den Mieter und kündigte das Mietverhältnis fristlos.
Das Amtsgericht Neukölln bestätigte die fristlose Kündigung und verurteilte den Mieter zur Räumung der Wohnung.
Der Mieter legte Einspruch gegen das Versäumnisurteil ein, dieser wurde jedoch abgewiesen.
Der Mieter wurde zu den Kosten des Rechtsstreits und einer Sicherheitsleistung verurteilt.
Der Mieter erhielt eine Räumungsfrist bis zum 15. Februar 2023.
Das Gericht entschied, dass der Vertrauensbruch durch die gefälschte Abrechnung einen wichtigen Kündigungsgrund darstellt.
Die Entscheidung hat Auswirkungen auf das Vertrauen zwischen Mieter und Vermieter und betont die Bedeutung wahrheitsgemäßer Angaben in Nebenkostenabrechnungen.
Mieter sollten sich bewusst sein, dass Fälschungen von Abrechnungen schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben können.
Vermieterin kündigt wegen manipulierter Betriebskosten
Das Mietrecht ist ein komplexes Thema, das viele Menschen vor Herausforderungen stellt. Eine der häufigsten Streitpunkte zwischen Mietern und Vermietern sind Betriebskostenabrechnungen. Oft ist es schwierig, die rechtlichen Grundlagen und Konsequenzen im Einzelfall zu verstehen.
Grundsätzlich haben Vermieter das Recht, Mietverträge zu kündigen, wenn Mieter ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen. Dazu zählt auch die Vorlage korrekter Betriebskostenabrechnungen. Allerdings gibt es hierbei einige Besonderheiten zu beacht[…]