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Wohnungskündigung durch Vermieter wegen Verfälschung von Betriebskostenabrechnung

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Ein Mieter soll seine Betriebskostenabrechnung gefälscht haben, um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Die Vermieterin fühlt sich hintergangen und kündigt fristlos. Nun muss der Mieter die Wohnung räumen – das Gericht sah das Vertrauensverhältnis als zerstört an.

➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 17 C 141/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

Der Vermieter kündigte die Wohnung wegen Verfälschung der Betriebskostenabrechnung durch den Mieter.
Der Mieter hatte beim Jobcenter eine gefälschte Nebenkostenabrechnung mit erhöhten Beträgen eingereicht.
Der Vermieter verlor das Vertrauen in den Mieter und kündigte das Mietverhältnis fristlos.
Das Amtsgericht Neukölln bestätigte die fristlose Kündigung und verurteilte den Mieter zur Räumung der Wohnung.
Der Mieter legte Einspruch gegen das Versäumnisurteil ein, dieser wurde jedoch abgewiesen.
Der Mieter wurde zu den Kosten des Rechtsstreits und einer Sicherheitsleistung verurteilt.
Der Mieter erhielt eine Räumungsfrist bis zum 15. Februar 2023.
Das Gericht entschied, dass der Vertrauensbruch durch die gefälschte Abrechnung einen wichtigen Kündigungsgrund darstellt.
Die Entscheidung hat Auswirkungen auf das Vertrauen zwischen Mieter und Vermieter und betont die Bedeutung wahrheitsgemäßer Angaben in Nebenkostenabrechnungen.
Mieter sollten sich bewusst sein, dass Fälschungen von Abrechnungen schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben können.


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