Nach einem Verkehrsunfall weigerte sich die gegnerische Versicherung, die vollen Reparaturkosten zu übernehmen. Die Geschädigte zog vor Gericht – und bekam Recht. Das Urteil stärkt die Position von Unfallopfern gegenüber Versicherungen.
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✔ Der Fall: Kurz und knapp
Der Beklagte muss der Klägerin einen bestimmten Geldbetrag plus Zinsen zahlen.
Die Beklagte trägt alle Kosten des Rechtsstreits.
Das Gericht entschied ohne mündliche Verhandlung, was bei geringem Streitwert erlaubt ist.
Die Klägerin hat Anspruch auf Schadenersatz, weil ihr Fahrzeug durch das des Beklagten beschädigt wurde.
Das Gericht bestätigte, dass der Geschädigte die notwendigen Reparaturkosten geltend machen kann.
Ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen ist eine verlässliche Grundlage für die Höhe der Reparaturkosten.
Das Risiko für mögliche Werkstattfehler liegt beim Schädiger, unabhängig davon, ob der Geschädigte die Rechnung bereits bezahlt hat.
Der Geschädigte muss nicht überprüfen, ob die im Gutachten ausgewiesenen Reparaturmaßnahmen erforderlich sind.
Der Anspruch auf Zinszahlung entsteht ab dem Tag nach Zustellung der Klage an den Beklagten.
Das Gericht wies darauf hin, dass der Geschädigte schadlos gestellt werden muss, ohne dass ihm zusätzliche Kosten entstehen.
Schaden nach Verkehrsunfall: Wer trägt die Reparaturkosten?
In vielen Fällen können Verkehrsunfälle erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nicht nur der direkt Geschädigte, sondern auch der Verursacher können mit komplizierten juristischen Fragestellungen konfrontiert werden. Von besonderer Bedeutung ist hierbei oftmals die Frage, wer die Kosten für die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs zu tragen hat.
Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Kosten beim Schädiger, also demjenigen, der den Unfall verursacht hat. Allerdings gibt es in der Rechtsprechung einige Ausnahmen und Besonderheiten, die es zu beachten gilt. So kann etwa der Geschädigte unter Ums[…]