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Pflichtteilsunwürdigkeit – Voraussetzungen

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Enterbt und um ihren Pflichtteil gebracht – Tochter kämpft um ihr Erbe und fordert Auskunft vom Vater. Trotz schwerer Vorwürfe des Beklagten bleibt ihr Anspruch bestehen, urteilt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Ein Rechtsstreit zwischen Vater und Tochter, bei dem es um weit mehr als nur um Geld geht.

➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 U 88/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

Es ging um die Frage, ob der Pflichtteilsanspruch der Klägerin trotz der Einwände des Beklagten besteht.
Die Klägerin ist die Tochter der Erblasserin und hat einen Pflichtteilsanspruch gegen den testamentarischen Alleinerben, ihren Vater.
Der Beklagte argumentierte, die Klägerin habe ihren Anspruch verwirkt oder unzulässig ausgeübt, weil sie Wertgegenstände entwendet habe.
Das Landgericht Frankfurt wies diese Argumente zurück und entschied zugunsten der Klägerin.
Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung des Beklagten ab.
Der Pflichtteilsanspruch der Klägerin wurde nicht wirksam entzogen, da die Erblasserin dies nicht in einer letztwilligen Verfügung festgelegt hatte.
Der Beklagte konnte sich auch nicht auf Pflichtteilsunwürdigkeit oder Verjährung berufen, da die Klägerin keine der in § 2339 Abs. 1 BGB genannten Verfehlungen begangen hat.
Die Auskunftspflicht des Beklagten umfasst den gesamten Nachlass und pflichtteilsergänzungspflichtige Schenkungen.
Die Erblasserin hatte keine Möglichkeit mehr, ihrer Tochter den Pflichtteil zu entziehen, weil sie zum Zeitpunkt des Diebstahls bereits verstorben war.
Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin, um die Rechte aus dem verfassungsmäßig geschützten Pflichtteilsrecht zu wahren und unangemessene Ergebnisse zu vermeiden.


Tochter kämpft um ihr Erbe: Trotz Vorwürfen bleibt Pflichtteilsanspruch bestehen
Das Pflichtteilsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Erbrechts. Es soll sicherstellen, dass bestimmte Angehörige des Erblassers, auch wenn sie nicht im Testament bedacht wurden, ei[…]


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