Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Wiedereinsetzung – Fristversäumung zur Einlegung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Ein Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Handynutzung am Steuer nimmt eine überraschende Wendung. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Aschersleben mit einer Geldbuße von 150 Euro versäumte der Betroffene die Frist zur Einlegung einer Rechtsbeschwerde. Sein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand scheiterte nun vor dem Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt.


➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORbs 23/23 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

  • Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wurde vom Amtsgericht Aschersleben abgelehnt.
  • Der Betroffene beantragte Wiedereinsetzung aufgrund der Fristversäumung zur Einlegung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde.
  • Das Amtsgericht wies darauf hin, dass der Zulassungsantrag verspätet eingegangen ist und daher unzulässig ist.
  • Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt hob den Beschluss des Amtsgerichts teilweise auf.
  • Der Antrag auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts wurde als unbegründet abgewiesen.
  • Die Wiedereinsetzung konnte nicht gewährt werden, da der Antrag des Betroffenen als unzulässig betrachtet wurde.
  • Der Betroffene hatte keinen rechtlichen Grund, der eine Wiedereinsetzung gerechtfertigt hätte.
  • Das Gericht entschied, dass die Frist zur Einlegung des Antrags nicht ohne eigenes Verschulden des Betroffenen versäumt wurde.
  • Der Beschluss des Amtsgerichts wurde als unrichtig aufgehoben, jedoch wurde der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde weiterhin als unzulässig verworfen.
  • Die Kostenentscheidung erfolgte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, ohne dass zusätzliche Kosten auferlegt wurden.

Gericht lehnt Wiedereinsetzung wegen Fristversäumnis zur Rechtsbeschwerde ab

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ein wichtiges rechtliches Instrument, das Menschen dabei hilft, unverschuldete Fristversäumnisse zu korrigieren. In solchen Fällen kann ein Gericht die verpasste Frist ausnahmsweise wieder herstellen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das betrifft zum Beispiel die Einlegung eines Rechtsmittels wie der Rechtsbeschwerde gegen ein Gerichtsurteil. Oft entstehen derartige Fristen- und Fristversäumnisse durch Umstände, die außerhalb der Kontrolle der betroffenen Person liegen. In der juristischen Praxis spielen solche Wiedereinsetzungsanträge daher eine wichtige Rolle. Im Folgenden werden wir einen konkreten Fall betrachten, in dem das Gericht über einen solchen Antrag entschieden hat.

Verstehen Sie Ihre rechtliche Situation: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Stehen Sie vor der Herausforderung, eine verpasste Frist im Rahmen einer Rechtsbeschwerde wiederherzustellen? Wir wissen, wie komplex und belastend diese Situation sein kann. Unsere Experten verfügen über tiefgreifendes Wissen und umfangreiche Erfahrung in solchen Fällen und sind bereit, Ihnen zu helfen. Fordern Sie jetzt eine unverbindliche Ersteinschätzung an und erhalten Sie Klarheit darüber, ob Ihre Fristversäumnis unverschuldet war und welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen offenstehen. Nutzen Sie die Chance, Ihre rechtlichen Herausforderungen effektiv zu bewältigen und kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv