Ein Rangierarbeiter kämpft seit fast 30 Jahren um eine Verletztenrente nach einem schweren Arbeitsunfall. Trotz anhaltender Gesichtsschmerzen und Sensibilitätsstörungen sprechen ihm die Gerichte eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 10 Prozent ab. Nun muss der mittlerweile 63-Jährige seine Hoffnungen auf eine finanzielle Entschädigung endgültig begraben.
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✔ Der Fall: Kurz und knapp
Der Kläger forderte eine Verletztenrente aufgrund einer Minderung der Erwerbsfähigkeit nach einem Arbeitsunfall.
Der Unfall führte zu einem Bruch des linken Jochbeins und verschiedenen Nervenschädigungen im Gesicht.
Es gab mehrere medizinische Gutachten, die unterschiedliche Bewertungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Klägers abgaben.
Die medizinischen Berichte zeigten teils leichte körperliche Beeinträchtigungen und psychische Beschwerden, die jedoch nicht eindeutig auf den Unfall zurückzuführen waren.
Das Gericht entschied, dass die Beschwerden des Klägers nicht hinreichend durch den Unfall verursacht wurden, um eine MdE von mindestens 10% zu begründen.
Der Antrag auf Verletztenrente wurde deshalb abgelehnt.
Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen.
Wesentliche Grundlage der Entscheidung: Fehlen eines klaren Kausalzusammenhangs zwischen den aktuellen Beschwerden und dem Arbeitsunfall.
Die Ablehnung der Rente zeigt, dass eine genaue medizinische Beweisführung notwendig ist, um Ansprüche geltend zu machen.
Betroffene sollten sich umfassend medizinisch beraten lassen und gegebenenfalls weitere unabhängige Gutachten einholen, um ihre Ansprüche zu stützen.
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