Ein folgenschwerer Sturz von der Leiter bei der Arbeit veränderte das Leben des Trockenbauers schlagartig. Der Unfall bescherte ihm beidseitige Fersenbeinbrüche und eine schmerzhafte Odyssee durch Gutachten und Gerichtsinstanzen. Nun hat das Landessozialgericht ein Urteil gefällt, das die Minderung seiner Erwerbsfähigkeit auf 20 Prozent festlegt.
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✔ Der Fall: Kurz und knapp
- Worum es geht: Ein Arbeitnehmer erlitt einen Fersenbeinbruch bei einem Arbeitsunfall und streitet über die Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE).
- Zusammenhang: Der Kläger sprang von einer zusammenklappenden Leiter und zog sich dabei Frakturen beider Fersenbeine zu, was seine berufliche und private Lebensführung beeinträchtigt.
- Schwierigkeiten: Unklarheit bestand darüber, inwieweit die unfallbedingten Verletzungen die Erwerbsfähigkeit dauerhaft mindern und wie hoch die MdE anzusetzen ist. Es gab unterschiedliche medizinische Gutachten mit verschiedenen Einschätzungen zur Beeinträchtigung.
- Gerichtliche Entscheidung: Das Landessozialgericht Hamburg wies die Berufung des Klägers zurück und bestätigte die Entscheidung der Beklagten, die MdE auf 20 % festzusetzen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
- Begründung: Das Gericht folgte der Einschätzung, dass die unfallbedingten Einschränkungen, trotz erheblicher Beschwerden, nicht ausreichten, um eine höhere MdE als 20 % zu rechtfertigen. Es wurde betont, dass sowohl körperliche Funktionseinschränkungen als auch schmerzbedingte Beschwerden in die Bewertung eingeflossen sind.
- Auswirkungen: Der Kläger erhält weiterhin eine Rente basierend auf einer MdE von 20 %. Zusätzliche Kosten des Berufungsverfahrens werden nicht erstattet. Die Entscheidung ist endgültig, da keine Revision zugelassen wurde.
Fersenbeinbruch nach Arbeitsunfall: Gericht bestätigt 20% Minderung der Erwerbsfähigkeit
Unfallversicherung ist ein wichtiger Schutz für Arbeitnehmer, wenn sie bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten verletzt werden. Ein Beispiel hierfür ist der Fersenbeinbruch, der häufig als Folge eines Arbeitsunfalls auftreten kann. Dieser kann schwerwiegende Folgen für den Betroffenen haben und muss sorgfältig rechtlich geprüft werden. Grundsätzlich ist ein Fersenbeinbruch, der auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen ist, von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Die Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die medizinische Behandlung und Rehabilitation. Darüber hinaus können Leistungen wie Verletztengeld oder eine Erwerbsminderungsrente beansprucht werden. Allerdings gibt es bei der Anerkennung als Arbeitsunfall und dem Umfang der Leistungen einige rechtliche Besonderheiten zu beachten. Im Folgenden wird ein konkreter Gerichtsfall mit einem Fersenbeinbruch als Folge eines Arbeitsunfalls vorgestellt und die relevanten rechtlichen Aspekte erläutert.
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