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Nachträgliche Berechnung eines Geschwindigkeitsverstoßes mittels ProViDa-Video zulässig?

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Mit 105 km/h statt der erlaubten 60 – Temposünder geht Polizei ins Netz. Doch der Betroffene zweifelt die Messmethode an: Ist eine nachträgliche Geschwindigkeitsberechnung per Video rechtmäßig? Das Amtsgericht Dortmund fällte nun ein bemerkenswertes Urteil.

➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 729 OWi – 264 Js 110/23 – 12/23 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

Der Betroffene wurde wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verurteilt.
Das Gericht verhängte eine Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde mittels ProViDa-Video nachträglich berechnet.
Das verwendete Messgerät war ordnungsgemäß geeicht und die Messung erfolgte gemäß der Bedienungsanleitung.
Der Verteidiger argumentierte, dass eine längere Messstrecke erforderlich sei, was das Gericht jedoch ablehnte.
Das Gericht erkannte die Messung als valide an, obwohl sie kein standardisiertes Verfahren darstellte.
Die Entscheidung basiert auf der detaillierten Analyse des Messprotokolls und der Videoprints.
Die nachträgliche Berechnung von Geschwindigkeitsverstößen mittels ProViDa-Video wurde vom Gericht als rechtlich zulässig erachtet.
Der Fall zeigt, dass auch manuelle Auswertungen von Geschwindigkeitsmessungen anerkannt werden können, wenn sie technisch korrekt durchgeführt wurden.
Für Betroffene ist es wichtig zu wissen, dass nachträgliche Videoauswertungen rechtlich Bestand haben können, wenn alle technischen Anforderungen erfüllt sind.


ProViDa-Messung rechtens: Gericht bestätigt nachträgliche Berechnung von Geschwindigkeitsverstoß
Die Nutzung von Geschwindigkeitsmessungen durch Videotechnik ist ein wichtiges Instrument zur Verkehrssicherheit. Dieses Verfahren, bekannt als ProViDa, ermöglicht eine genaue Aufzeichnung und Auswertung von Fahrzeugbewegungen. Allerdings werfen die rechtlichen Aspekte dieser Technik immer wieder Fragen auf. Wann ist der Einsatz von ProViDa-Videos zulässig? Unter welche[…]


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