Ein Arbeitnehmer behauptet, eine Kündigung verspätet erhalten zu haben – doch das Gericht schenkt den Zeugen des Arbeitgebers Glauben. Nun bangt der Mann um seinen Job, weil er die Frist für eine Kündigungsschutzklage verpasst hat. Sein Fall zeigt eindrucksvoll, wie wichtig schnelles Handeln ist, wenn die berüchtigte „Drei-Wochen-Frist“ tickt.
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✔ Der Fall: Kurz und knapp
Der Kläger war bei einem Zeitarbeitsunternehmen als Verpacker tätig und wurde am 07.03.2022 gekündigt.
Der Zugang des Kündigungsschreibens ist zwischen den Parteien strittig. Der Kläger behauptet, das Schreiben erst am 30.03.2022 erhalten zu haben.
Die Beklagte behauptet, das Schreiben sei dem Kläger am 08.03.2022 in den Briefkasten eingeworfen worden.
Der Kläger reichte seine Kündigungsschutzklage erst am 20.04.2022 ein.
Das Gericht entschied, dass die Kündigung vom 07.03.2022 wirksam ist, da der Kläger die Drei-Wochen-Frist zur Anfechtung der Kündigung nicht eingehalten hat.
Die Aussagen der Zeugen der Beklagten wurden vom Gericht als glaubhaft angesehen und bestätigten den Zugang der Kündigung am 07.03.2022.
Die Klage des Klägers wurde daher größtenteils abgewiesen.
Das Arbeitsverhältnis endete somit nicht zum 12.03.2022, sondern bestand bis zum 15.03.2022 fort.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung der Einhaltung der Drei-Wochen-Frist nach Erhalt einer Kündigung.
Gekündigt und nur 3 Wochen Zeit für Klage – Urteil zeigt rechtliche Fallstricke
Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird, gibt es oftmals Unsicherheiten bezüglich rechtlicher Fristen und Verfahren. Besonders bei sogenannten Kündigungsschutzklagen spielt die fristgerechte Einreichung eine entscheidende Rolle. Die Drei-Wochen-Frist, die für diese Klagen gilt, muss genau beachtet werden, um den gerichtlichen Schutz vor einer möglichen Kündigung zu erlangen. In der Praxis ergeben sich hier jedoch immer wieder Fragen und Unklarheiten. […]