Jahrzehntelanger Rechtsstreit gebahrt Klarheit: DNA-Gutachten bestätigt nach dem Tod eines Mannes seine Vaterschaft. Gericht folgt den molekularbiologischen Indizien und gewährt 1963 geborener Antragstellerin den rechtlichen Status als Tochter des Verstorbenen.
➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 21 UF 164/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Hilfe anfordern
✔ Der Fall: Kurz und knapp
Die Antragstellerin begehrt die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft eines 2020 verstorbenen Mannes.
Der Fall betrifft eine postmortale Vaterschaftsfeststellung, die durch Unsicherheiten bezüglich einer früheren Vaterschaftsanerkennung kompliziert wird.
Die Schwierigkeiten liegen in der Bewertung alter Beweismittel wie serologischer Gutachten und DNA-Analysen, die aufgrund der Verstorbenheit des vermeintlichen Vaters erschwert sind.
Das Gericht entschied zugunsten der Antragstellerin und stellte fest, dass der verstorbene Mann ihr Vater ist.
Die Entscheidung basierte auf der Unwirksamkeit der früheren Vaterschaftsanerkennung und den neuen DNA-Gutachten, die eine Vaterschaft nahelegten.
Die Anerkennung der Vaterschaft hat erhebliche Auswirkungen auf das Erbrecht und mögliche Unterhaltsansprüche.
Durch die gerichtliche Feststellung erhält die Antragstellerin nun rechtliche Sicherheit bezüglich ihrer Abstammung und eventueller Ansprüche.
Das Gericht sah die Vaterschaftsanerkennung von 1964 als unwirksam an, da sie unter einer Bedingung stand, die nicht erfüllt wurde.
Die neuen DNA-Analysen bestätigten praktisch die Vaterschaft des Verstorbenen, was für die Antragstellerin von entscheidender Bedeutung war.
Die Entscheidung hat präzedenzielle Bedeutung für ähnliche Fälle, in denen frühere Anerkennungen zweifelhaft und neue wissenschaftliche Beweise vorhanden sind.
Postmortale DNA-Analyse beweist Vaterschaft nach jahrzehntelanger Ungewissheit
Wenn ein Kind geboren wird, ist es für alle Beteiligten von großer Bedeutung, dass die rechtlichen Verhältnisse geklärt sind. Die Vaterschaft zu bestimmen ist dabei ein wichtiger Schritt, der nicht […]