Schockierender Betrug mit Gebrauchtfahrzeugen: Autohandel-Duo täuschte Kunden perfide und verkaufte Unfallwracks unter Vortäuschung fachgerechter Reparaturen. Hohe Geldstrafen für planmäßiges Vorgehen und Gefährdung von Menschenleben.
➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 26 KLs – 23 Js 394/18 – 1/21 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Hilfe anfordern
✔ Der Fall: Kurz und knapp
Käufer wurden über den tatsächlichen Zustand von Unfallfahrzeugen getäuscht, indem ihnen eine fachgerechte Reparatur vorgetäuscht wurde.
Angeklagte erwarben Fahrzeuge mit erheblichen Unfallschäden, ließen diese unfachmännisch reparieren und verkauften sie als ordnungsgemäß instand gesetzt.
Beide Angeklagte waren in einem betrügerischen Geschäftsmodell involviert, bei dem sie durch den Verkauf von mangelhaft reparierten Fahrzeugen unrechtmäßige Gewinne erzielten.
Das Gericht verurteilte die Angeklagten wegen Betruges zu Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Die Entscheidung basierte darauf, dass die Angeklagten vorsätzlich handelten und Käufer bewusst in die Irre führten, um höhere Kaufpreise zu erzielen.
Käufer erlitten finanzielle Schäden durch den Erwerb von Fahrzeugen, deren tatsächlicher Zustand verschwiegen wurde.
Die Angeklagten trugen die Kosten des Verfahrens und die Strafen wurden unter Berücksichtigung ihrer Geständnisse und der Umstände zur Bewährung ausgesetzt.
Die Täuschung über den Zustand der Fahrzeuge führte zu Vertrauensverlust und rechtlichen Auseinandersetzungen für die betroffenen Käufer.
Das Urteil soll abschreckend wirken und ähnliche betrügerische Praktiken im Autohandel verhindern.
Betrug mit Gebrauchtautos: Hohe Strafen für planmäßiges Verkaufen defekter Unfallwagen
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