Rechtliche Gratwanderung: Geschäftsführerin kämpft nach fristloser Kündigung um ihren Posten. Gericht verweist Fall wegen Rechtsweg-Streit zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Anstellung als Arbeitnehmerin oder Organstellung entscheidend für künftigen Prozessverlauf.
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✔ Der Fall: Kurz und knapp
Die Klägerin war Geschäftsführerin und Gesellschafterin der Beklagten.
Es ging um die Wirksamkeit einer außerordentlichen und einer hilfsweisen ordentlichen Kündigung der Geschäftsführerin.
Die Klägerin hatte ihren Vertrag und Anteile an der Gesellschaft sowie an einer weiteren Firma.
Das Arbeitsgericht Oberhausen erklärte sich für unzuständig und verwies den Fall an das Landgericht Duisburg.
Das Gericht entschied, dass der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten unzulässig sei.
Grund dafür war eine Klageänderung der Klägerin, die sich nicht mehr auf das Kündigungsschutzgesetz, sondern auf § 626 BGB berief.
Das Gericht sah die Klägerin nicht mehr als Arbeitnehmerin, was die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ausschloss.
Der Wechsel im Vortrag der Klägerin führte zu dieser Entscheidung.
Diese Verweisung hat zur Folge, dass der Fall nun vor einem ordentlichen Gericht weiter verhandelt wird.
Die Entscheidung betont die Bedeutung der korrekten Antragsstellung und Zuständigkeitsfragen in Kündigungsstreitigkeiten.
Geschäftsführerin nach Kündigung in Rechtsstreit verstrickt – Gerichtsweg umstritten
In der modernen Arbeitswelt spielen Kündigungen eine wichtige Rolle. Insbesondere bei fristlosen Kündigungen müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sensibel mit der Situation umgehen. Die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung sind dabei oft komplex und vielschichtig. Es ist daher wichtig, dass Betroffene ihre Rechte kennen und im Zweifelsfall professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.
Ein aktueller Fall, der die Öffentlichkeit beschäftigt, dreht sich um die fristlose Kündigung einer Geschäftsfü[…]