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Eintragung eines Sondernutzungsrechts als Inhalt des Sondereigentums – Voraussetzungen

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Jahrelanger Streit um die Zuweisung eines Pkw-Stellplatzes beendet – Ein Gerichtsurteil sorgt nun für Klarheit. Eigentümer können aufatmen: Alleinige Nutzungsrechte an gemeinschaftlichen Flächen lassen sich dank einer Erklärung problemlos im Grundbuch eintragen.

➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 W 213/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

Das Gericht hat entschieden, dass das Grundbuchamt das Sondernutzungsrecht an einem Pkw-Stellplatz in das Grundbuch eintragen muss.
Die Entscheidung hebt einen früheren Beschluss des Amtsgerichts auf, der die Eintragung verweigert hatte.
Zentraler Streitpunkt: Die Frage, ob eine Zuordnungserklärung ausreicht, um ein Sondernutzungsrecht als Inhalt des Sondereigentums eintragen zu lassen.
Die Zuordnungserklärung von 2018 erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für die Eintragung im Grundbuch.
Ein Sondernutzungsrecht erlaubt einem Eigentümer die ausschließliche Nutzung eines bestimmten Bereichs, hier eines Pkw-Stellplatzes.
Die übrigen Wohnungseigentümer sind von der Nutzung ausgeschlossen, sobald die Zuordnungserklärung wirksam wird.
Wesentliche Schwierigkeit: Die Klärung, ob für die Eintragung die Zustimmung der anderen Eigentümer erforderlich ist.
Das Gericht hat festgestellt, dass eine solche Zustimmung nicht notwendig ist, da die negativen Auswirkungen bereits durch die Zuordnungserklärung geregelt sind.
Auswirkungen der Entscheidung: Erleichterung der Eintragung von Sondernutzungsrechten für Wohnungseigentümer, die solche Rechte vertraglich vereinbart haben.
Diese Entscheidung bietet eine rechtliche Klarstellung und Sicherheit für Wohnungseigentümer, die Sondernutzungsrechte geltend machen wollen.


Sondernutzungsrechte für Wohnungseigentümer – einfach eintragen lassen
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