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Rechtsanwälte Kotz GbR

Zweifel an Fahreignung – Methamphetamineinnahme – verunreinigtes Medikament

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Auf Kleinkraftrad unter Drogeneinfluss gestoppt – Gericht hält Ausreden für unglaubwürdig. Langjähriger Methamphetaminkonsum kostet 42-Jährigen den Führerschein. Behörde zweifelt an Fahreignung und zieht die Notbremse.

➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: B 1 S 23.56 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

Es ging um die Überprüfung der Fahreignung des Antragstellers nach dem Nachweis von Methamphetamin im Blut während einer Verkehrskontrolle.
Der Antragsteller hatte betont, dass das positive Ergebnis des Drogentests auf ein verunreinigtes Medikament zurückzuführen sei und er keine Drogen konsumiert habe.
Schwierigkeiten ergaben sich aus widersprüchlichen Aussagen des Antragstellers zu seinem Drogenkonsum und der hohen Methamphetaminkonzentration in seinem Blut.
Das Gericht entschied, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht wiederherzustellen.
Die Entscheidung basierte auf der hohen Wahrscheinlichkeit zukünftigen Drogenkonsums, wie durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten bestätigt wurde.
Das Gutachten stellte fest, dass der Antragsteller zukünftig voraussichtlich weiterhin Betäubungsmittel konsumieren würde.
Die Glaubwürdigkeit der Behauptung des verunreinigten Medikaments wurde aufgrund der extrem hohen Methamphetaminkonzentration und fehlender nachvollziehbarer Beweise angezweifelt.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis wurde als notwendig erachtet, um die öffentliche Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Der Antragsteller hatte mehrfach seine Drogenabstinenz durch Haaranalysen zu beweisen versucht, die jedoch nicht ausreichten, um die Zweifel an seiner Fahreignung auszuräumen.
Die Kosten des Verfahrens wurden dem Antragsteller auferlegt.


Führerschein weg nach Methamphetamin-Fahrt: Ausreden überzeugen Gericht nicht
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