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Verletztengeld – Voraussetzungen der Gewährung aufgrund der Folgen eines Arbeitsunfalls

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

Ein schwerer Arbeitsunfall stürzt einen Arbeiter in ein jahrelanges Leiden mit quälenden Beschwerden. Doch trotz seiner Überzeugung, die anhaltenden Symptome seien unfallbedingt, geht er am Ende leer aus. Die Gerichte stellten sich auf die Seite der Berufsgenossenschaft und erkannten keinen Zusammenhang zwischen dem Unfall und den langfristigen gesundheitlichen Folgen an.


➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: L 8 U 44/19 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

  • Der Fall betrifft einen Arbeitsunfall, bei dem der Kläger am 19. Mai 2013 eine Kopfverletzung erlitt.
  • Der Kläger verlangte Verletztengeld für den Zeitraum bis zum 26. Juni 2016.
  • Schwierigkeiten lagen in der medizinischen Beurteilung der langfristigen Beschwerden des Klägers, wie Schwindel und Kopfschmerzen.
  • Das Gericht entschied, dass die geltend gemachten Beschwerden des Klägers nicht auf den Arbeitsunfall zurückzuführen seien.
  • Grund für die Entscheidung: Mehrere medizinische Gutachten ergaben keinen objektiven Zusammenhang zwischen den Beschwerden und dem Unfall.
  • Die Gehirnerschütterung und andere Verletzungen des Klägers seien nach den Gutachten folgenlos ausgeheilt.
  • Das Gericht bestätigte den Bescheid der Beklagten, die Verletztengeld nur bis zum 20. Februar 2014 gewährte.
  • Auswirkungen: Der Kläger hat keinen weiteren Anspruch auf Verletztengeld oder andere Leistungen aus dem Arbeitsunfall nach dem 20. Februar 2014.
  • Die Entscheidung zeigt die Bedeutung umfassender und objektiver medizinischer Gutachten in solchen Fällen.
  • Der Kläger kann keine weiteren Rechtsmittel einlegen, da die Revision nicht zugelassen wurde.

Verletzter Arbeiter scheitert mit Anspruch auf Verletztengeld

Wenn ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall verletzt wird, kann er unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Verletztengeld haben. Dieses dient dazu, den finanziellen Ausgleich für den entstandenen Verdienstausfall während der Genesung zu leisten. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind im Sozialgesetzbuch VII geregelt. Um Verletztengeld zu erhalten, muss zunächst ein Arbeitsunfall im versicherungsrechtlichen Sinne vorliegen. Dies bedeutet, dass die Verletzung während der beruflichen Tätigkeit oder auf dem Weg zur Arbeit eingetreten sein muss. Zudem müssen die Verletzungen so schwerwiegend sein, dass eine Arbeitsunfähigkeit eintritt. Das Verletztengeld wird dann rückwirkend ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Die Höhe des Verletztengeldes orientiert sich am durchschnittlichen Arbeitsentgelt des Verletzten. Im Folgenden soll anhand eines konkreten Gerichtsfalls erläutert werden, wie die Voraussetzungen für den Anspruch auf Verletztengeld im Detail zu prüfen sind.

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