Eine Bieterin unterläuft bei der Kalkulation ihres Angebots für den Bau eines Regenüberlaufbeckens ein folgenschwerer Fehler. Trotz Einräumung des Irrtums und Festhalten am Angebot schließt die ausschreibende Gemeinde sie vom Vergabeverfahren aus. Zu Unrecht, wie das OLG Stuttgart nun entschied – der Bieterin stehe ein Schadensersatzanspruch zu.
➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 U 146/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Hilfe anfordern
✔ Der Fall: Kurz und knapp
- Es ging um Schadensersatz wegen Ausschlusses aus einem Vergabeverfahren.
- Die Klägerin hatte das günstigste Angebot abgegeben, wurde aber wegen eines Kalkulationsfehlers ausgeschlossen.
- Das Gericht entschied, dass der Ausschluss der Klägerin unzulässig war, weil es sich um einen unbeachtlichen Kalkulationsirrtum handelte.
- Ein Kalkulationsirrtum liegt vor, wenn der Fehler bei der Berechnung der Preise vor der Angebotsabgabe passiert.
- Das Gericht sah keinen Anfechtungsgrund, da der Fehler bei der Kalkulation und nicht bei der Angebotsabgabe entstanden war.
- Der Klägerin wurde ein Schadensersatzanspruch zugesprochen, da die Beklagte ihre Rücksichtnahmepflichten im Vergabeverfahren verletzt hatte.
- Der Ausschluss der Klägerin war nicht gerechtfertigt, da die angebotenen Preise klar und bestimmt waren.
- Die nachträgliche Bestätigung der Klägerin, sich an ihre Preise zu halten, verstieß nicht gegen das Nachverhandlungsverbot.
- Das Urteil des Landgerichts wurde in vollem Umfang bestätigt.
- Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Gemeinde unberechtigter Ausschluss trotz Bieterfehler – Schadensersatz für Bauunternehmen
In öffentlichen Ausschreibungen und Vergabeverfahren sind Anbieter häufig mit komplexen rechtlichen Anforderungen konfrontiert. Insbesondere die Kalkulation der Angebote kann eine große Herausforderung darstellen. Nicht selten unterlaufen den Bietern hierbei Fehler, die im Nachhinein erhebliche Konsequenzen haben können. Ein solcher Fall ist der Kalkulationsirrtum bei der Einheitspreiskalkulation. Hierbei können Unternehmen, die den Zuschlag erhalten haben, unter bestimmten Voraussetzungen die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums in Betracht ziehen. Welche rechtlichen Hürden es dabei zu beachten gilt und wann eine solche Irrtumsanfechtung erfolgversprechend sein kann, soll im Folgenden näher beleuchtet werden.
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✔ Der Fall vor dem OLG Stuttgart
Irrtumsanfechtung des Angebots eines Bieters im Vergabeverfahren aufgrund von Kalkulationsfehlern abgelehnt
Das OLG Stuttgart hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine beklagte Gemeinde eine Bieterin zu Unrecht vom Vergabeverfahren für den Bau eines Regenüberlaufbeckens ausgeschlossen hatte….