Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kalkulationsirrtum bei Einheitspreisenkalkulation für Gebot Vergabeverfahren – Irrtumsanfechtung

Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de

Eine Bieterin unterläuft bei der Kalkulation ihres Angebots für den Bau eines Regenüberlaufbeckens ein folgenschwerer Fehler. Trotz Einräumung des Irrtums und Festhalten am Angebot schließt die ausschreibende Gemeinde sie vom Vergabeverfahren aus. Zu Unrecht, wie das OLG Stuttgart nun entschied – der Bieterin stehe ein Schadensersatzanspruch zu.

➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 U 146/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

Es ging um Schadensersatz wegen Ausschlusses aus einem Vergabeverfahren.
Die Klägerin hatte das günstigste Angebot abgegeben, wurde aber wegen eines Kalkulationsfehlers ausgeschlossen.
Das Gericht entschied, dass der Ausschluss der Klägerin unzulässig war, weil es sich um einen unbeachtlichen Kalkulationsirrtum handelte.
Ein Kalkulationsirrtum liegt vor, wenn der Fehler bei der Berechnung der Preise vor der Angebotsabgabe passiert.
Das Gericht sah keinen Anfechtungsgrund, da der Fehler bei der Kalkulation und nicht bei der Angebotsabgabe entstanden war.
Der Klägerin wurde ein Schadensersatzanspruch zugesprochen, da die Beklagte ihre Rücksichtnahmepflichten im Vergabeverfahren verletzt hatte.
Der Ausschluss der Klägerin war nicht gerechtfertigt, da die angebotenen Preise klar und bestimmt waren.
Die nachträgliche Bestätigung der Klägerin, sich an ihre Preise zu halten, verstieß nicht gegen das Nachverhandlungsverbot.
Das Urteil des Landgerichts wurde in vollem Umfang bestätigt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.


Gemeinde unberechtigter Ausschluss trotz Bieterfehler – Schadensersatz für Bauunternehmen
In öffentlichen Ausschreibungen und Vergabeverfahren sind Anbieter häufig mit komplexen rechtlichen Anforderungen konfrontiert. Insbesondere die Kalkulation der Angebote kann eine große Herausforderung darstellen. Nicht selten unterlaufen den Bietern hierbei Fehler, die im Nachhinein erhebliche Konsequenzen haben können. Ein solcher Fall ist der Kalkulationsirrtum bei der Einheitspreiskalkulation. Hierbei können Unterneh[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv