Führerschein mit 17 Jahren: Das begleitete Fahren sichert die Verkehrssicherheit. Durch die Einführung des Führerscheins bereits mit 17 Jahren wird die sichere Fahrpraxis jungem Fahrern ermöglicht. Die statistischen Daten belegen die positiven Effekte auf die Verkehrssicherheit, insbesondere die Reduzierung von Unfällen und Verkehrsverstößen.
✔ Kurz und knapp
Das BF17-Programm erlaubt Jugendlichen ab 17 Jahren das Fahren in Begleitung eines eingetragenen Erwachsenen.
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines Führerscheins der Klasse B und darf maximal 1 Punkt in Flensburg haben.
Fahranfänger benötigen einen Antrag, einen Erste-Hilfe-Kurs, einen Sehtest und die schriftliche Erlaubnis der Eltern.
Es gilt eine Null-Toleranz-Grenze für Alkohol und Drogen bei Fahranfängern und eine 0,5-Promillegrenze für Begleitpersonen.
Das Programm reduziert signifikant das Unfall- und Verstoßrisiko junger Fahrer.
Die Prüfungsbescheinigung muss innerhalb von drei Monaten gegen einen regulären Führerschein eingetauscht werden.
Das begleitete Fahren ist im Ausland generell nicht anerkannt, mit Ausnahme von Österreich.
In Härtefällen können Ausnahmen vom Grundprinzip des BF17 gemacht werden.
Mit dem 01. Januar 2011 wurde in Deutschland durch den Gesetzgeber festgelegt, dass der Führerschein bereits mit dem 17. Lebensjahr erworben und Fahrten durch den Fahranfänger in Begleitung einer eingetragenen Person absolviert werden können. Dieses Prinzip ist im Allgemeinen auch als BF17 bekannt, allerdings sind die genauen Regelungen nicht immer geläufig. Hier bieten wir die wichtigsten Informationen zu dieser Thematik.
Einführung in das begleitete Fahren ab 17 (BF17)
Das Prinzip BF17 besagt, dass junge Menschen bereits mit 16,5 Jahren ihre Ausbildung zum Erwerb Fahrerlaubnis in einer speziell dafür zugelassenen Fahrschule starten können. Hierfür ist ein spezieller Antrag erforderlich. Ist dieser Antrag gestellt, verläuft die Fahrau[…]